Prozess in Möchengladbach: Dienstag soll das Urteil gegen Günter B. fallen

Der Anwalt des mutmaßlichen Sexualstraftäters wurde in Mönchengladbach bedroht.

Mönchengladbach. Dienstag soll das Urteil gegen den mutmaßlichen Sexualstraftäter Günter B. aus Süchteln fallen. Ursprünglich war die Urteilsverkündung für Mittwoch anberaumt gewesen. B. soll im Sommer 2006 und im Sommer 2008 insgesamt vier Mädchen vielfach sexuell missbraucht haben. Inzwischen hat er zwei Tatkomplexe eingeräumt - die beiden, die ihm durch Videos vom 15. und 16. August nachgewiesen worden waren.

Das Video vom 16. August, aufgenommen mit seiner Webcam, zeigt ihn 47 Minuten lang bei Handlungen mit der elfjährigen Celine (Namen der Opfer geändert). Diese Tat räumte er nach Abspielen des Videos im Gerichtssaal ein.

Nach dem zweiten Video, einer Handy-Aufnahme, die B. augenscheinlich für gelöscht hielt, schwieg er zunächst. Richter Lothar Beckers erinnerte ihn gestern noch einmal daran. "Das können Sie als Geständnis zu dem ersten hinzufügen", sagte B. eher kleinlaut.

Am Montag sollten am vorletzten Prozesstag die beiden Söhne Steven H. (18) und Marco H. (22) aussagen. Sie hatten bei der Polizei noch berichtet, dass es ihnen merkwürdig vorgekommen sei, dass ihr Vater die Tür zum Wohnzimmer verschloss und mit einer Decke die Glasscheibe verhängte, wenn die Mädchen bei ihm zu Gast waren.

Als Steven H. in den Zeugenstand trat, wandte der Angeklagte den Blick nicht von ihm, starrte ihn an, beinahe flehend. Der 18-Jährige wich seinem Blick aus, rutschte unbehaglich über den Stuhl. Und dann kam es: "Ich würde lieber nichts sagen, das ist mir etwas unangenehm."

Draußen vor dem Gerichtsgebäude sagte er, er habe nicht aussagen wollen, wenn sein Vater dabei sei. Dass sein Vater nun durch seine fehlende Aussage freikomme, wolle er aber nicht. Was er denn für eine Strafe verdiene? "Eine lange", sagt der Sohn. Auch sein älterer Bruder Marco sagte nicht aus.

Stattdessen redeten die beiden Gutachterinnen, die sich mit der Glaubwürdigkeit der Opfer befassen mussten. Bei der damals sechsjährigen Lara-Marie ging es um eine Berührung im Intimbereich in der Badewanne, auf die sich einer der 19 Anklagepunkte stützt. In der polizeilichen Vernehmung hatte das Kind diese benannt, sich aber bei der Gutachterin und im Gerichtsverfahren nicht daran erinnern können.

Die zuständige Gutachterin kam zu dem Schluss, dass Lara-Marie auf keinen Fall schweigen würde, um B. zu schützen. "Dazu hat sie alles als zu große Belastung erlebt". Daher müsse man akzeptieren, dass sie sich nicht erinnere, die Tat sei damit "als nicht nachweisbar zu bezeichnen".

Celine wurde von ihrer Gutachterin als absolut zuverlässig eingestuft, auch bei Jennifer ist sich die Psychologin sicher, dass sie die geschilderten Taten erlebt hat. Allerdings sei bei ihr nicht auszuschließen, dass sie Erzählungen im Laufe der Verarbeitung mit Phantasien angereichert habe.

Der Anwalt von B., Heribert Kayenburg, ist an der Karlsbader Straße in Rheydt, wo der Sextäter unter Protest von Nachbarn zeitweise unterkam, von einem Mann bedroht worden. Kayenburg sagte der WZ, die Person habe ihm gedroht: "Pass ja auf, dass man dir nicht die Schnauze poliert." Kayenburg habe im Gespräch versucht, die Wogen zu glätten, sagt er. Die Polizei habe er nicht aufgesucht. Er werde auch keinen Schutz beantragen.

Kayenburg bestätigt, dass der beschuldigte B. von Gladbacher Beamten observiert wird. Die begründeten das so: "Wir müssen B. vor der Öffentlichkeit und die Öffentlichkeit vor B. schützen." Der Rechtsanwalt hat gegen die Dauerbeobachtung seines Mandanten protestiert.