Süchteln: 32-Jähriger gesteht Bluttat
Zwischen dem Opfer und dem mutmaßlichen Täter soll es schon häufig verbale Auseinandersetzungen gegeben haben. Der Richter erließ Haftbefehl wegen versuchten Totschlags.
Süchteln. Alltägliche Streitigkeiten sind offenbar der Grund für die Messerattacke am Dienstagabend auf der Josef-Steinbüschel-Straße in Süchteln gewesen. Der noch am Dienstagabend festgenommene 32-Jährige hat gestern die Tat gestanden. Das Opfer liegt zwar noch im künstlichen Koma, befindet sich laut Polizei aber nicht mehr in Lebensgefahr.
Nachbarn hatten am Dienstagabend die laute verbale Auseinandersetzung der körperlich gegensätzlichen Männer vor der Haustüre gehört und die Polizei alarmiert. Wenig später sahen Augenzeugen, wie der etwa 1,60 Meter große 32-Jährige sein Taschenmesser zückte und dem hochgewachsenen 43-Jährigen zunächst in den Kopf stach.
Dabei beließ er es nicht: Als sich sein Opfer umwandte und Richtung Straße fliehen wollte, stach der arbeitslose Kraftfahrer ihm noch mehrmals in den Rücken, so die Polizei. Als die Beamten eintrafen, brach der 43-Jährige schwerverletzt auf der Straße zusammen. Den 32-Jährigen konnten sie überwältigen und festnehmen. Sein Opfer musste mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen werden.
Getroffen haben sollen sich die beiden gestern Abend zufällig vor dem Haus. Das Opfer, das mit seiner Lebensgefährtin in dem Häuserblock wohnt, räumte laut Polizei seinen Kofferraum aus, als der mutmaßliche Täter mit seiner achtjährigen Tochter vom Fahrradfahren kam. Ob die Achtjährige die Attacke mitansehen musste, konnte Polizeisprecher Jürgen Lützen nicht sagen. "Das ist nicht thematisiert worden, deshalb gehe ich nicht davon aus."
Immer wieder sollen die beiden Männer verbal aneinander geraten sein. "Es sollen meist Nachbarschaftsstreitigkeiten und Missverständnisse gewesen sein", so Lützen. "Wahrscheinlich kam noch die eine oder andere Provokation hinzu, und dann hat der eine sein Taschenmesser gezückt und zugestochen."
Der Haftrichter erließ gestern Haftbefehl wegen versuchten Totschlags.