Umbauprojekt im LVR-Park in Süchteln Hotelprojekt im LVR-Park: Klage gegen die Stadt Viersen

Viersen. · Ein Investor aus Nettetal hat drei Altbauten im LVR-Park gekauft und will eines in ein Gästehaus umbauen. Die Stadt Viersen hat den Bauantrag abgelehnt. Jetzt soll sich das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit dem Fall beschäftigen.

1906 wurde die Heil- und Pflegeanstalt Johannistal in Süchteln errichtet. Der Investor spricht bei seinen Umbauplänen vom „Alten Lazarett“.

Foto: Ja/Knappe, Joerg (jkn)

(hb) Anfang 2019 hat die Areal Grundbesitz Gesellschaft mit Sitz im Weyer Kastell in Nettetal ein sanierungsbedürftiges und denkmalgeschützes Haus vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Klinik-Park in Süchteln erworben. Investor Gert-Friedrich Prinz von Preußen nennt es das ehemalige Lazarett. Es ist ein langgestreckter flacher Bau. In Absprache mit dem LVR und auch der Klinikleitung habe das erworbene Objekt in ein Gästehaus (Hotel garni) mit lediglich 17 Zimmern umgewandelt werden sollen. Der geplante Umbau löst keinerlei Veränderungen an der Außenhülle des Gebäudes aus, was den Denkmalschützern gefallen dürfte. Bei Gesprächen im Planungsamt wurde dem Investor nach seiner Meinung signalisiert, dass der geplanten Umnutzung keinerlei Hindernisse im Wege stünden. Am 13. August 2019 stellte die Areal einen Bauantrag bei der Stadt Viersen. Doch der Bauantrag wurde abgelehnt.

Die der Areal gesellschaftlich verbundene Rhein-Maas Grundinvest GmbH hat zur gleichen Zeit zwei weitere denkmalgeschützte Häuser ebenfalls im LVR-Park erworben. Die Pläne für die Häuser für Wohnungsbau wurden genehmigt und befinden sich bereits in Bau. Dort sollen jeweils zehn hochwertige, barrierearme Wohnungen entstehen. Alle sollen bereits verkauft sein. Während es mit den Wohnhäusern weitergeht, herrscht beim „Alten Lazarett“ Stillstand. In das Objekt sei bereits mehrfach eingebrochen und Einbauten zerstört worden. Investor Prinz von Preußen hat Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Stadt Viersen erhoben.

Investor hält die Argumente gegen das Vorhaben für falsch

Die Klage richte sich nicht gegen die Versagung der Baugenehmigung, sondern gegen die lange Dauer bis zum Bescheid, der zum Klagezeitpunkt im Juni noch nicht vorlag (sogenannte Untätigkeitsklage). Ein Sprecher der Stadt erklärt, dass die Baugenehmigung versagt werden musste, weil das betroffene Grundstück baurechtlich im Außenbereich liege. Dort dürfe nur in eng umschriebenen Ausnahmefällen gebaut werden. Im konkreten Fall ist das Gelände im Flächennutzungsplan als „Klinikgelände“ ausgewiesen. Damit wären ausschließlich Umnutzungen und Neubauten möglich, die dem Zweck „Klinikgelände“ dienen.

Die Stadt habe erkannt, heißt es in der Stellungnahme der Stadt weiter, dass für das Gelände des LVR ein großer Umstrukturierunsbedarf bestehe. Gemeinsam wolle man mit dem LVR und weiteren Akteuren ein Planungskonzept entwickeln. Aber: Um eine Basis für baurechtliche Genehmigungen in diesem Bereich zu schaffen, sei ein Bebauungsplan erforderlich. Ein Bereich, für den ein Bebauungsplan besteht, sei kein Außenbereich im baurechtlichen Sinn mehr. Den Beschluss, einen solchen Bebauungsplan aufzustellen, hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung am 16. Juni gefasst. Damit folge nun das weitere Verfahren von der Erstellung des Planungskonzeptes über die Beteiligung der Öffentlichkeit bis zum förmlichen Bebauungsplan.

Dass die beiden Wohnhäuser und vorher das Seniorenheim, aber nicht das „Lazarett“ genehmigt wurde, kann der Investor nicht verstehen. Bei der Stadt heißt es dazu lapidar: Bauantragsteller könnten sich nicht auf früher erteilte Baugenehmigungen berufen. Da greife der Rechtsgrundsatz „Der Gleichheitssatz gilt nicht im Unrecht.“

Der Investor hält die Argumente Außenbereich und fehlender Bebauungsplan für falsch. Auch die Zuwegung sei grundbuchlich gesichert. Er verweist auf einen Rahmenplan von Stadt und LVR, in dem vor Jahren festgelegt worden sei, dass das Gebiet wegen der fortschreitenden Bebauung kein Außenbereich sei. Auch sei von LVR und Stadt signalisiert worden, beide Seiten hätten kein Interesse daran, einen Bebauungsplan aufzustellen. Hinter dem aktuellen Sinneswandel sieht der Investor in erster Linie die Technische Beigeordnete Susanne Fritzsche, die seit einem Jahr bei der Stadt Viersen tätig sei und vorher bei der Stadt Nettetal arbeitete.