Viersener Pony-Händlerin hat ihre Kunden betrogen

Die 49-Jährige wurde gestern zu drei Jahren Haft verurteilt. Sie soll unter anderem das Alter der Ponys falsch angegeben haben.

Foto: Blazy

Viersen/Mönchengladbach. Eine 49 Jahre alte Viersenerin musste sich gestern wegen gewerbsmäßigen Betruges in 13 Fällen, wegen zweifacher Urkundenfälschung und Unfallflucht vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht verantworten. Es dauerte etwa 30 Minuten, bis die Staatsanwältin die zahlreichen Vorwürfe verlesen hatte. Die zierliche Viersenerin reagierte völlig emotionslos.

Die Anklage wirft der einschlägig vorbestraften Frau vor, zwischen 2011 und 2015 in Viersen mit Ponys gehandelt und dabei ihre Kunden aus Viersen, sowie aus Mönchengladbach, Wegberg, Hückelhoven und Brüggen, auf dreiste Weise betrogen zu haben. Zu dieser Anklage sagte sie zunächst gar nichts. Den Vorwurf der Unfallflucht bestritt sie. „Das war am 11. Oktober 2013 in Viersen an einem Parkplatz vor einer Pommesbude. Doch da bin ich mit meinem Fahrzeug nur an einen Blumenkübel aus Beton gekommen. Ich fuhr nach Hause, dann kam die Polizei“, so die Angeklagte. Doch ein Dülkener (49) erinnerte sich, dass er an dem Oktoberabend ein Scheppern hörte. „Eine schmächtige Frau und ein junger Mann stiegen aus einem Kastenwagen, besahen sich den Schaden und fuhren davon. Doch ich habe mir deren Nummernschild gemerkt und rief die Polizei“, erklärte der Dülkener.

Danach schilderten die zahlreichen Zeugen, wie sie beim Ponykauf von der Angeklagten hereingelegt wurden. Für die Kinder wurden meistens die Pferde gekauft. Aber die Angeklagte machte beim Verkauf falsche Angaben. Die Tiere seien gesund, vom Tierarzt untersucht. Die Angeklagte fälschte auch die Altersangaben der Tiere. Sie waren oft viele Jahre älter, als angegeben. Wenn Beschwerden kamen, bot sie Rücknahmen der Tiere an, war aber dann nicht mehr zu erreichen. Weder nahm sie die Tiere zurück, noch gab sie das Geld zurück. Beim Kauf seien die Ponys sediert gewesen, vermuteten die Kunden. Sie soll selbst tierärztliche Bescheinigungen gefälscht haben.

Am Ende legte die Angeklagte nach einem Rechtsgespräch der Verfahrensbeteiligten ein Geständnis ab. Das Schöffengericht verurteilte sie zu drei Jahren Haft. Das Urteil enthält eine frühere Strafe des Nürnberger Landgerichts wegen eines ähnlichen Betrugsfalles.

Außerdem muss die Angeklagte wegen der Unfallflucht drei Monate auf den Führerschein verzichten.