Kreis Viersen Protest gegen den Umbau der Willicher Straße

Die vorbereitenden Arbeiten haben bereits begonnen.

Das „Schiefbahner Dreieck“ (im Hintergrund) von der Ecke Willicher Straße/Korschenbroicher Straße aus gesehen.

Das „Schiefbahner Dreieck“ (im Hintergrund) von der Ecke Willicher Straße/Korschenbroicher Straße aus gesehen.

Schiefbahn. Auf der Willicher Straße in Schiefbahn wird’s eng — und das ist durchaus gewollt. Dort haben die vorbereitenden Arbeiten zu den von der Verwaltung erarbeiteten Verkehrsberuhigungen begonnen. In der ersten Herbstferienwoche wird die Willicher Straße ab dem Rubensweg für eine Woche komplett gesperrt, danach sollen die Arbeiten abgeschlossen sein, so Christian Pakusch, Vorsitzender des Planungsausschusses.

Ruhe gibt die „Bürgerinitiative Verkehrsbelästigung Schiefbahner Norden“, die gegen das Schiefbahner Dreieck ist und nach eigenen Angaben 450 Unterstützer hat, allerdings nicht: Sie hat jetzt Beschwerden zu der Bauleitplanung „44S — Schiefbahner Dreieck“ bei der Ideen- und Beschwerdestelle des Kreises Viersen eingereicht. Zum einen habe man erhebliche Mängel am Verkehrsgutachten festgestellt. Da das Lärmgutachten auf den Zahlen des Verkehrsgutachtens beruhe, sei auch dieses falsch. „Damit reichen die Schallschutzauflagen nicht aus, und die EU-Lärmschutzrichtlinie wird nicht befolgt“, so Ralf Lück von der Bürgerinitiative. Auch die Finanzierung der Bebauung ist Teil der Petition: „Für den Haushalt 2016 wurden im November 2015 alle Ausgaben für die Bebauung bis auf Ausgaben für Planungszwecke mit Sperrvermerk belegt. Trotzdem wurden im Dezember 2015 fast eine Million Euro für den Kauf der Grundstücke ausgegeben“, schreibt die Initiative.

Martina Stall, Technische Beigeordnete der Stadt, ist aber zuversichtlich, dass womöglich schon Anfang des Jahres die Bagger anrollen werden. Die Stadt habe bereits Stellung zu den Vorwürfen der Initiative genommen und diese ausgeräumt. „Natürlich kann die Bürgerinitiative Finanzierung und Gutachten anzweifeln, aber Gutachter haben klare Regelungen, wie sie etwas zu berechnen haben, und an diese halten sie sich auch. Zudem ist die Finanzierung für das Bebauungsplanverfahren gar nicht relevant“, so Stall. msc