Wegen Missbrauchs: Nettetaler vor Gericht
Der 52-Jährige soll sich über sieben Jahre lang an seiner Stieftochter vergangen haben.
Nettetal. Ein Mann aus Nettetal soll über einen Zeitraum von fast sieben Jahren seine Stieftochter missbraucht haben. Seit gestern muss sich der 52-Jährige vor der Jugendschutzkammer des Krefelder Landgerichts verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich zwischen November 2008 und Juni 2015 insgesamt 17 Mal an der Minderjährigen vergangen zu haben. Laut Anklage begannen die Übergriffe, als das Mädchen elf Jahre alt war. Das Kind habe den Angeklagten als Vater angesehen und ihn Papa genannt, sagte der Staatsanwalt. Der Mann habe sich nicht nur des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen, sondern auch von Schutzbefohlenen strafbar gemacht.
Der Nettetaler soll das Mädchen unter Druck gesetzt haben, etwa mit der Drohung, dass er die Familie verlasse, wenn es sich weigere mitzumachen. Wenn es schrie, habe er ihm den Mund zugehalten. Einmal habe die Stieftochter ihre eigene Geburtstagsfeier durch Gefälligkeiten finanzieren sollen. Der Mann soll seine Stieftochter in einer Lagerhalle, der Wohnung der Familie und einem Schrebergarten missbraucht haben. In einem Fall habe die kleinere Schwester im Bett daneben gelegen.
Der 52-Jährige ließ über seinen Verteidiger ausrichten, er werde sich derzeit nicht zu den Vorwürfen äußern. Der Anwalt stellte eine Reihe von Beweisanträgen. Er bemängelte etwa, dass eine Änderung der Gerichtsbesetzung nicht rechtzeitig mitgeteilt worden sei. Er benötige eine einwöchige Unterbrechung, um dies zu prüfen. Die Richterin stellte ihm die Unterlagen zur Verfügung und billigte ihm eine Stunde zu. Zudem kritisierte der Verteidiger, dass die Kammer mit zwei Berufs- und zwei Schöffenrichtern nicht ausreichend besetzt sei. Der Umfang des Verfahrens begründe die Anwesenheit eines weiteren Berufsrichters. Die Kammer sprach sich dagegen aus.
Außerdem sei laut Verteidiger das Gutachten eines Sachverständigen zum mutmaßlichen Opfer weder wissenschaftlich noch korrekt. Weil die Staatsanwaltschaft dieses in Auftrag gegeben habe, erwarte er, dass auch ein von ihm in Auftrag gegebenes Gegengutachten gehört werde. Nur so könne Waffengleichheit garantiert werden. Letztlich wollte der Verteidiger wissen, inwiefern die Stieftochter an einer psychischen Störung leide. Das Gericht kam keinem der Anträge nach. Auch die Bitte, den Haftbefehl gegen den 52-Jährigen außer Vollzug zu setzen, wurde nicht erfüllt.