Ärger um Lärmschutz ohne Ende
Weiter wehren sich Anwohner vom Hinkes Weißhof gegen hohe Kosten.
Vorst. Seit fast viereinhalb Jahren schon kämpfen Anwohner der Straße Hinkes Weißhof gegen einen „Beitragsbescheid“. Sie sollen eine im Neubaugebiet Gerkeswiese errichtete Lärmschutzwand mitfinanzieren — auch wenn sie ihrer Meinung nach davon keine Vorteile hätten.
„Wir haben viele Gespräche geführt, Anträge gestellt, aber vergebens. Von Seiten der Stadt ist man sehr bürgerunfreundlich eingestellt“, sagt Willi Laus. Die Stadt sei rechtlich daran gebunden, den Betrag einzufordern, erklärte dazu Sprecherin Catharina Perchthaler.
Rückblick: Ende Oktober 2008 hatte die Stadt an 15 Familien den Bescheid geschickt, sich an den Kosten für die Wand entlang der Landstraße 475 zu beteiligen. Ein Gutachter hätte bestätigt, dass auch die Anwohner vom Hinkes Weißhof dadurch profitieren.
Die Stadt sei deshalb nach dem Baugesetzbuch verpflichtet, Erschließungsbeiträge zu fordern. Die geforderten Summen lagen zwischen 1400 und 16 000 Euro und beliefen sich insgesamt auf etwa 56 000 Euro.
Ein Anwohner reichte Klage vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht ein. Hätte dieses bestätigt, dass die Kostenbeteiligung nicht rechtens ist, wäre das ein „Musterurteil“ für alle gewesen. Zu einem Urteil kam es aber nicht, sondern zu einer Einigung. Daher konnte der Fall nicht übertragen werden. „Darüber hat man uns kaum informiert, wie häufig in dem Fall“, beklagt Laus die Kommunikation mit der Stadt.
Mittlerweile haben viele Anwohner bezahlt, drei Familien aber nicht, darunter Hildegard und Willi Laus. Gemeinsam versuche man, einen Kostenerlass zu erwirken. Ein Vorschlag, die Hälfte der geforderten Summe zu zahlen, wurde von der Stadt abgelehnt.
„Das geht nicht“, erklärt Perchthaler: „Wir haben keine Wahl. Wir haben per Gesetz die Pflicht, die Erschließungsbeiträge zu erheben. Und das Gericht hat die Rasterkarten mit den Lärmbelästigungen für das Gebiet inhaltlich geprüft und akzeptiert.“
Man könne seitens der Stadt nachvollziehen, dass die Anwohner ein Akzeptanzproblem mit dem Bescheid haben. „Das ist aber nicht unsere Entscheidung“, sagte Perchthaler. Erst wenn ein Gericht erkläre, dass die Kostenbeteiligung nicht rechtens sei, dürfe die Stadt darauf verzichten. Deshalb habe man auch erneut die Bescheide verschickt, um den Bürgern den Klageweg zu ermöglichen.