„Agentur für Arbeit darf keine Rechtsberatung machen“

Wäre Treffer weiter arbeitslos beblieben, hätte ihm ein Insolvenzgeld in Höhe von 5919 Euro zugestanden.

Die WZ hat Michael Becker, Pressesprecher der Agentur für Arbeit in Krefeld gefragt, warum Detlev Treffer im Juli 2016 von der Agentur für Arbeit ein „Vorschuss auf das zu erwartende Insolvenzgeld in Höhe von 1380 Euro“ ausgezahlt wurde, „obwohl Herr Treffer bereits seit März bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt und folglich nicht mehr arbeitssuchend war. Hätte die Zahlung von Amts wegen nicht schon ausbleiben müssen, da der Anspruch auf Insolvenzgeld (dem Insolvenzereignis vorausgegangene drei Monate) nicht bestand?“

Michael Becker spricht von einem schwierigen Fall. „Casus knacksus“ sei, dass das Arbeitsverhältnis von Detlev Treffer formal bis zum 30. September 2016 lief. Das Insolvenzverfahren sei am 26. Oktober eröffnet worden. Folglich hätte Treffer Anspruch auf die Monate Juli, August und September gehabt. Wäre er weiter arbeitssuchend gewesen, hätte ihm laut Becker für den Zeitraum 1.7. bis 30.9. ein Insolvenzgeld in Höhe von 5919 Euro zugestanden, abzüglich des bereits im Juli gezahlten Vorschusses. Ausgezahlt hätte die Summe die Agentur für Arbeit.

Da Detlev Treffer aber bereits wieder in einem Arbeitsverhältnis stand, sei dieser Anspruch weggefallen. Treffer hätte sein voriges, rechtlich bis zum 30. September laufendes Arbeitsverhältnis zum Ende Februar 2016 kündigen müssen, bevor er seine neue Stelle antrat. In dem Fall, so Becker, hätte Treffer Insolvenzgeldanspruch für die Monate Januar und Februar 2016 gehabt. Becker: „Er hat nicht ordnungsgemäß gekündigt.“

Die Insolvenzgeldstelle, die den Vorschuss im Juli auszahlte, habe laut Becker nichts von dem bis zum 30.9. währenden Arbeitsverhältnis gewusst.

Geprüft wurde dieser Drei-Monats-Zeitraum erst nach Insolvenzeröffnung. Nun fordert die Agentur für Arbeit den Vorschuss zurück. Auf die Frage, wie Treffer denn hätte wissen sollen, dass er das Arbeitsverhältnis hätte beenden müssen, um Ansprüche zu wahren, sagte Becker gegenüber der WZ: „Wir dürfen keine Rechtsberatung machen.“ Ree