Anrath: Unkraut auf den Gräbern
Ärger: Über mangelnde Pflege auf dem Anrather Friedhof regen sich etliche Bürger auf.
Anrath. So fein der Ortsteil Anrath zur 1000-Jahr-Feier auch herausgeputzt wurde, auf dem Friedhof befinden sich nicht wenige Gräber in einem katastrophalen Zustand. Das ist Bürgern, die regelmäßig in Grabpflege investieren, ein Dorn im Auge. Sie beklagen, dass die Stadt nicht konsequenter die Möglichkeiten nutzt, die die Friedhofssatzung ihr bietet.
Besonders schlimm sehe es auf Feld III neben dem Toilettentrakt aus, wo die Beerdigungen zwischen 1981 und 1983 erfolgten. Winfried Geihe (68) pflegt dort als Lebensgefährte der Witwe das Grab von Günter Bederke.
In der Nähe sei zum Beispiel ein Mann beigesetzt, der tödlich verunglückt war. Von Grabpflege keine Spur. Winfried Geihe glaubt zwar, dass die Angehörigen des Verstorbenen in Anrath leben - angesprochen hat er sie bis jetzt aber noch nicht.
Auf zwei Gräbern bilden abgesägte Äste eine bizarre Form, erinnern an eine Geschwulst. Die Angehörigen hatten einst auf den Gräbern Bäume gepflanzt, die schnell viel zu groß wurden. In ihrer Not sägten sie später die Äste ab, verzichteten jedoch darauf, das Wurzelwerk zu entfernen.
"Menschen, die wir lieben, bleiben für immer in unseren Herzen", ist auf einem Grab zu lesen. Viele Grabsteine sind nicht mehr zu erkennen, üppiges Grün hat sie überwuchert. Ein Schrecken für diejenigen, die die Erinnerung an den Verstorbenen nicht nur im Herzen tragen, sondern auch durch gewissenhafte Grabpflege zu Ausdruck bringen, ist vor allem das Schachtelhalm: Es überwuchert etliche Gräber komplett, entwickelt lange Wurzeln und greift schnell auf gepflegte Gräber über.
"Das ist eine Zumutung den Angehörigen gegenüber, die ihre Gräber pflegen", schimpft Manfred Fabianke (74). Er hat die Friedhofssatzung genau studiert und kann nicht verstehen, dass die Stadt nichts tut - zumindest fast nichts: Die "Gelbe Karte" hat sie schon gezückt - auf vielen Gräbern ist Schwarz auf Gelb zu lesen, dass das Grab binnen drei Monaten in einen gepflegten Zustand versetzt werden muss.
Leider seien die Konsequenzen ausgeblieben, die in der Friedhofssatzung festgelegt wurden, kritisiert der pensionierte Postbeamte Manfred Fabianke. So sei dort davon die Rede, dass Gräber auf Kosten der Angehörigen in Ordnung gebracht werden könnten. Paragraph 32 gebe auch die Möglichkeit, die Grabstätte abzuräumen und einzusäen. Und ein andere Paragraph drohe Geldbußen an.
Manfred Fabianke und Winfried Geihe hoffen, dass diese Vorschriften künftig angewendet werden. Geihe weiß zwar, dass das Nutzungsrecht für einige Gräber 2013 auslaufen. Er fordert jedoch, dass sich schon vorher etwas tut.