Willicher in Krefeld vor Gericht Ex-Freundin angegriffen: Bewährung für Willicher
Willich/Krefeld. · Der Richter sah es als erwiesen an, dass der 32-Jährige die Frau bedroht, genötigt und verletzt hat.
Am Krefelder Amtsgericht ist jetzt das Urteil gegen einen 32-jährigen Willicher gefallen. Der junge Mann erhielt wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Körperverletzung und Bedrohung eine Freiheitsstrafe in Höhe von sieben Monaten mit Bewährung. Zudem muss er eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 1200 Euro an die Krefelder Frauenberatungsstelle zahlen. Diese darf er in Raten von jeweils 200 Euro abbezahlen.
Der Vorsitzende Richter sah es als erwiesen an, dass der Willicher im Mai 2019 seine damalige Freundin bedroht, genötigt und verletzt hatte. Nachdem sie bei einem Treffen dem jungen Mann eröffnet habe, die Beziehung beenden zu wollen, habe dieser die Wohnungstür zugehalten und die Tür anschließend mit einem Riegel verschlossen.
Weiterhin, so sagte die junge Frau sowohl bei einer polizeilichen Vernehmung als auch im Zeugenstand aus, „stieß er mich auf sein Bett und fixierte mich dort mit Armen und Beinen“ und im Anschluss habe er gedroht, „mich zu vergewaltigen“. Wohl, weil sie daraufhin weinte, habe der Willicher sie schließlich losgelassen.
Aus der Wohnung sei sie erst gekommen, nachdem sie vorgetäuscht habe, der Beziehung noch eine Chance geben zu wollen, sagte die Frau aus. Wenig später wurden im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung mehrere Hämatome an verschiedenen Körperteilen der Geschädigten festgestellt.
Der 32-Jährige hatte sämtliche Vorwürfe bestritten. Er erklärte, seine damalige Freundin sei diejenige gewesen, die sich aggressiv verhalten habe. Weil sie „anscheinend dachte, ich würde sie betrügen“, sagte der Willicher.
Seine damalige Freundin habe an jenem Abend unter anderem versucht, ihm Ohrfeigen zu geben und ihn zu treten. Schließlich sei es dem Willicher jedoch gelungen, sie zu beruhigen. Nach einem klärenden Gespräch „dachte ich, dass alles wieder in Ordnung ist“, sagte der 32-Jährige vor dem Krefelder Amtsgericht.
Der Richter führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass er die Aussage der jungen Frau für glaubwürdig halte: „Was sie erzählte, war sehr detailreich und hörte sich außerdem plausibel an.“ Die Einlassung des Willichers sei hingegen, seiner Ansicht nach, nicht schlüssig, sondern habe eher einen „unkonkreten Eindruck“ hinterlassen. Da der 32-Jährige vor der Tat noch nie straffällig geworden sei und ihm zudem eine „gute Sozialprognose“ bescheinigt werden könne, sei eine Bewährungsstrafe für angemessen.