Blühstreifen zwischen den Gräbern?
Der Stadtrat hat sich mit Formen der Friedhofsgestaltung befasst.
Willich. Die CDU-Fraktion hatte im Stadtrat einen Prüfauftrag gestellt, ob zwei neue Bestattungsformen möglich und sinnvoll wären. Es ging um die Anlage eines Memoriam-Gartens und um historische Grabsteine. Um es vorweg zu nehmen: Die Idee, einen Memoriam-Garten anzulegen, wird erstmal nicht weiter verfolgt.
Üblich ist es, dass mit dem Erwerb eines Nutzungsrechtes gleichzeitig ein Dauerpflegevertrag mit der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege abgeschlossen werden muss. Für die Grabpflege wäre ein Zusammenschluss von interessierten Willicher Friedhofsgärtnern erforderlich. Die gestalterischen Möglichkeiten wären sehr vielfältig — sie reichten von Sitzbänken über Kunstobjekte bis hin zur Gestaltung mit Wasser.
Die Pflegekosten wären allerdings nicht ganz niedrig, für 30 Jahre rechnet die Verwaltung mit rund 6500 Euro. Und sie zweifelt, ob sich genügend Menschen dafür entscheiden würden — schließlich können sie sich für bestehende Bestattungsformen entscheiden und einen Friedhofsgärtner mit der Pflege beauftragen. Der Ausschuss entschied deshalb, diese Idee erstmal nicht weiter zu verfolgen.
Näher geprüft werden soll jedoch die Möglichkeit, historische Grabsteine als Ausgangspunkt für ein Urnensammelgrab mit ergänzbaren Gedenkplatten zu nutzen. Gleichzeitig sollen Blühstreifen die Wege und Gräberanordnungen auflockern.
Die Verwaltung hatte folgende Rechnung aufgemacht: Die Umwandlung einer Rasenfläche in einen Blühstreifen oder eine Blumenwiese kostet je 1000 Quadratmeter rund 6000 Euro. Diese Fläche müsste jedoch nur zweimal jährlich geschnitten werden, eine Rasenfläche aber zehnmal. Daraus resultiert eine Ersparnis von knapp 300 Euro pro Jahr.
Hinzu kommt der ökologische Nutzen: Blühstreifen bieten eine Rückzugsfläche für Flora und Fauna. Die neu zu schaffenden Urnengemeinschaftsgräber würden von der Verwaltung neu gestaltet. Im Gegensatz zu anonymen Bestattungsformen sind eine Stele oder eine Liegeplatte mit dem Namen des Verstorbenen sowie der Angabe von Geburts- und Todesdatum erlaubt.
Antragsteller müssten die Entscheidung anstoßen, ob ein bestimmter Grabstein als erhaltenswert eingestuft wird. Das können Privatpersonen sein, aber auch Vereine wie zum Beispiel Heimatvereine. Die Verwaltung wird eine Mustergrabstätte anlegen, um zu zeigen, wie so etwas aussehen könnte. Erst dann soll im Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen eine Entscheidung getroffen werden. rudi