Auflagen des Denkmalschutzes Der alte Gasthof Schmitz sucht einen Investor
Anrath. · Seit vielen Jahren ist das historische Gebäude verwaist. Die Eigentümer möchten verkaufen, fühlen sich von der Stadt aber durch Denkmalschutzauflagen ausgebremst.
Wer auf der Viersener Straße in den Anrather Ortskern mit seinen schönen, denkmalgeschützten Gebäuden fährt, sieht auf der rechten Seite kurz vor dem Kirchplatz ein Haus, das nicht recht ins gepflegte Ortsbild passen will: Seit zehn Jahren steht der ehemalige Gasthof Schmitz weitgehend leer und bietet einen recht tristen Anblick. Die Eigentümer würden gern an einen Investor verkaufen, der das Gebäude wieder flottmacht und den ursprünglichen Charme wiederherstellt, sehen sich aber von der Stadt Willich und der Denkmalbehörde ausgebremst. „In fünf Jahren ist das Gebäude nicht mehr sanierungsfähig“, warnt Erich Schmitz, einer der Eigentümer.
Außen wird der Gasthof noch halbwegs instand gehalten, mehr als 100 000 Euro habe die Erbengemeinschaft in den vergangenen Jahrzehnten in den Erhalt gesteckt, „innen haben wir allerdings in der letzten Zeit nichts mehr investiert“, sagt Schmitz.
Die Erbengemeinschaft, der der Gasthof gehört, würde das Gebäude gern verkaufen, damit dort Praxen und sechs bis acht Wohnungen integriert werden. „Es wäre doch schade, wenn es weiter verfiele und stattdessen irgendwann ein seelenloser Klotz dort stehen würde“, sagt Schmitz. Allerdings: „Die Erbengemeinschaft hat bereits vor mehreren Jahren beim Bauamt der Stadt Willich einen Antrag auf Nutzungsänderung und damit verbunden den Umbau zu Wohneinheiten gestellt, der bisher nicht positiv beschieden worden ist“, so der Miteigentümer.
Gregor Nachtwey, Technischer Beigeordneter der Stadt Willich, teilt mit, dass grundsätzlich nichts gegen eine Nutzungsänderung spreche. Vorher müssten allerdings Details zum Umbau des Gebäudes mit der Denkmalbehörde geklärt werden. Der Stadt lägen für die Nutzungsänderung noch nicht alle notwendigen Unterlagen vom Eigentümer vor. „Als Stadt haben wir ein großes Interesse daran, dass Denkmäler gepflegt und genutzt werden, wir würden dem Besitzer nicht unnötig Steine in den Weg legen“, so Nachtwey.
Die Denkmalbehörde allerdings stelle zu große Anforderungen, was einen wirtschaftlichen Umbau unmöglich mache, findet Schmitz. Er hat sich jetzt auch mit einem Brief an die im Willicher Stadtrat vertretenen Fraktionen gewandt. „Die Erbengemeinschaft ist jetzt nicht mehr bereit, weitere Investitionen zu tätigen“, heißt es darin. Schmitz beklagt: Der Antrag auf Nutzungsänderung „vom August 2017 wurde mehrfach durch geringfügige Nachforderungen des Bauamtes hinausgezögert, aber auch nach der umgehenden Erfüllung der letzten Nachforderungen vom Dezember 2018 erfolgte bis heute keine weitere Stellungnahme, geschweige denn eine Genehmigung. Durch diese, den weiteren Fortgang in skandalöser Weise verschleppende, Vorgehensweise des Bauamtes wird eine dringend nötige Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes in hohem Maße gefährdet.“
Der Erhalt des denkmalgeschützten Hauses aus dem frühen 17. Jahrhundert sei nur möglich, wenn Investoren, die durchaus vorhanden seien, in die Lage versetzt würden, unter Beachtung denkmalschützender Auflagen in das Haus zu investieren und den Umbau zu einem Wohn- und Praxisgebäude zu realisieren, sagt Erich Schmitz.
Ende November gab es eine Ortsbesichtigung mit Schmitz, einem Architekten, einem Kaufinteressenten und einer Mitarbeiterin des Amts für Denkmalpflege im Rheinland, das beim LVR angesiedelt ist. „Hinterher gab es wieder eine restriktive Stellungnahme, der Investor wird nicht begeistert sein“, sagt Schmitz. Selbst die Denkmalbehörde gibt in ihrem Fazit zu, dass ein Ausbau des Dachgeschosses und des Spitzbodens zur Wohnnutzung zwar grundsätzlich denkbar sei, „aber andererseits auch äußerst schwierig und aufwendig sein wird“.
Knackpunkte sind das Dachgeschoss und der Spitzboden des historischen Gebäudes, die massiv umgebaut werden müssten, wenn dort Wohnungen entstehen sollen. Ausgebaut ist derzeit dort oben nichts, für die Denkmalschützer ist die freiliegende Dachkonstruktion überaus interessant: Denn der Dachstuhl befindet sich im Kern noch im ursprünglichen Zustand – von Erweiterungen des Hauses nach hinten abgesehen. „Das alte Sprengwerk und die noch vorhandene historische Balkenkonstruktion, auch im Bereich der Dachschrägen und des vorderen Drempels, sind schon etwas Besonderes“, teilt die Denkmalbehörde mit.
Denkmalbehörde verweigert Zustimmung für Dachausbau
Das Problem: Die Raumhöhe beträgt unter den Balken nur 1,70 bis 1,80 Meter, im Dachgeschoss zwei Meter. Um dort Wohnungen realisieren zu können, ist das aber zu wenig. Der Kaufinteressent möchte den kompletten Dachstuhl ausbauen, extern aufbereiten lassen und wieder aufbauen – allerdings 50 Zentimeter höher als jetzt. Das will die Denkmalpflege allerdings nicht, da dies zu einer nicht vertretbaren Veränderung der Dachoptik führen würde. „Das Erscheinungsbild des Schultheißenhauses würde sich dadurch in einem denkmalrechtlich unvertretbaren Maße verändern“, schreibt das Amt weiter.
Auch den Einbau von Dachfenstern oder Tritte für den zweiten Rettungsweg auf dem Dach wollen die Denkmalschützer nur begrenzt oder gar nicht zulassen. Einen kleinen Dachausschnitt für einen Balkon auf der Rückseite des Hauses würden sie – je nach Planung – allerdings zulassen. Die Crux: Um Gewissheit zu haben, was denkmalrechtlich möglich ist, müssten die Eigentümer konkrete Planungen vorlegen, die Geld kosten. Mögliche Käufer wiederum möchten gern vorher wissen, was sie mit dem historischen Gebäude machen dürfen und was nicht. msc