Über das Leben von Flüchtlingen in Tönisvorst Der lange Kampf um eine Arbeitserlaubnis

Tönisvorst. · Besim Elezaj kam 2005 aus Albanien nach Tönisvorst. Dass er dort ein Zuhause gefunden hat, verdankt er auch seinem Chef.

Besim Elezaj absolviert bei Automeister Kohnen eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker.

Besim Elezaj absolviert bei Automeister Kohnen eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker.

Foto: Stephanie Wickerath

Besim Elezaj verfolgt derzeit besonders aufmerksam die Nachrichten, denn kürzlich hat sich die große Koalition auf ein Einwanderungsgesetz geeinigt. Für Besim Elezaj ein erster Schritt in die richtige Richtung. Der 30-jährige Albaner hat viel Zeit verloren, weil er als Nicht-EU-Bürger in Deutschland keine Arbeit annehmen durfte. Dabei hatte er einen Vertrag als Möbelmonteur bereits in der Tasche. Aber ohne Einwanderungsgesetz ist es schwer für Ausländer, in Deutschland zu arbeiten.

Schon als der Albaner 2015 nach Deutschland kommt, versteht er sich nicht als Flüchtling, sondern als arbeitswilliger Einwanderer. „Ich wollte hier Geld verdienen, um mich zu finanzieren und meine Eltern zu unterstützen“, erzählt der junge Mann. Bereits als 16-Jähriger hat Elezaj seine Heimat verlassen, um im benachbarten Griechenland zu arbeiten.

Aber mit der Griechenlandkrise wurde es vor allem für die Menschen aus den Nicht-EU-Ländern schwerer, Arbeit zu finden. Also beschließt Elezaj, weiter zu ziehen und in Deutschland sein Glück zu suchen. Anfang 2015 kommt er so nach Tönisvorst, wo Besim Elesaj gleich ein griechisches Restaurant aufsucht und nach Arbeit fragt. Tatsächlich wollen die Betreiber den Albaner, der griechisch spricht und Erfahrungen in der Gastronomie mitbringt, einstellen, aber als Flüchtling mit unsicherem Bleibestatus bekommt er keine Arbeitserlaubnis. „Statt selber Geld zu verdienen, bekam ich Sozialleistungen“, sagt der junge Mann und schüttelt den Kopf über diesen Widersinn.

Besim Elesaj fällt in ein Loch. Das Leben in der Turnhalle, die zur Notunterkunft umfunktioniert worden war, gestaltet sich schwierig. Der Plan, in Deutschland leben und arbeiten zu können, scheint gescheitert, die Abschiebung vermutlich nur eine Frage der Zeit. Aber der junge Mann berappelt sich wieder. Bei der Flüchtlingshilfe Tönisvorst lernt er deutsch, die Ehrenamtler vermitteln ihm ein Praktikum in einer Möbelfirma, wo er einen Arbeitsvertrag angeboten bekommt, und er verliebt sich in eine junge Frau. „Dann aber kam gleichzeitig mit dem Arbeitsvertrag als Monteur meine Ausweisung“, erinnert er sich.

Elesaj beschließt, nach Tirana zu fliegen und in der Botschaft ein Arbeitsvisum zu beantragen. Das kostet viel Geld und dauert. Nach vier Monaten erfährt er, dass er in den nächsten zwei Jahren nicht in Deutschland arbeiten darf, weil er Sozialleistungen bezogen hat. Wieder hängt der junge Mann in der Luft, diesmal in Albanien. Die Familie seiner deutschen Freundin schaltet sich ein. Sie besorgt Elesaj einen Ausbildungsplatz bei einem Schreiner.

Endlich scheint alles gut zu werden, bis sich herausstellt, dass Schreiner kein Engpassberuf ist und es genügend Deutsche gibt, die als Lehrlinge zur Verfügung stehen. Dass der Schreiner, der den Albaner einstellen wollte, seit zwei Jahren keinen Lehrling gefunden hat, spielt dabei keine Rolle. Aber noch einmal wendet sich das Blatt, denn es findet sich ein anderer Lehrherr. Kfz-Meister Christoph Kohnen aus St. Tönis bietet dem jungen Mann eine Lehrstelle an. Da der Beruf des Automechatronikers zu den Engpassberufen gehört, passt es.

Seit Ende August arbeitet Elezaj in der Autowerkstatt Kohnen

Elezaj unternimmt einen weiteren Anlauf bei der Visumsstelle - und wird abgelehnt. Doch sein zukünftiger Chef gibt nicht auf. Er fragt sich durch sämtliche Ämter und Behörden, bis sich ein Beamter findet, der sich kümmert. Seit Ende August ist Besim Elezaj Lehrling in der Autowerkstatt Kohnen. Seine Aufenthaltserlaubnis ist auf zwei Jahre begrenzt, aber gewöhnlich werden ausländische Lehrlinge nicht abgeschoben. Auch im Entwurf des Einwanderungsgesetzes ist dieser Punkt aufgeführt. Außerdem heißt es dort, dass für Flüchtlinge, deren Abschiebung „ausgesetzt“ ist, klare Kriterien für einen verlässlichen Status geschafft werden sollen, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Jetzt muss das Gesetz nur noch verabschiedet werden.