Dieb hortet 800 Kinderschuhe in der Laube

Bei einem Vorster (55) ist die Kollektion sichergestellt worden, die aus einem Lager gestohlen wurde. Eine Frau gab Kripo den Tipp.

Vorst. Der Schuhdieb von Vorst, der aus einem Lager am Heckerweg eine komplette Winterkollektion an Kinderschuhen eines Vorster Geschäfts gestohlen hat, hatte keine lange Anreise. Der Hinweis auf einen 55-jährigen Vorster, den eine aufmerksame Zeitungsleserin am Donnerstag an die Kripo weitergegeben hatte, entpuppte sich als goldrichtig. Die Vorsterin hatte die Polizeimeldung von dem Einbruch in den Lagerraum gelesen und erinnerte sich daran, als ihr der Mann neuwertige Schuhe anbot.

In der Gartenlaube des Mannes stellten die Ermittler 400 Paar Kinderschuhe sicher, die „er bereits fein säuberlich sortiert und verkaufsfertig wie in einem Verkaufsraum ausgestellt hatte“, so Polizeisprecherin Antje Heymanns.

Der Vorster hat, davon geht die Polizei aus, die Schuhe teilweise mit Karton in zwei Autotouren von dem Lager in seine Laube transportiert. In der Vernehmung habe er ausgesagt, Kinder an der Halle dabei beobachtet zu haben, wie sie ein Fenster eingeschlagen haben, so Heymanns. Als die weggelaufen seien, habe der Vorster nachgeschaut und die Schuhe entdeckt. Heymanns: „Er gab an, aus Geldnot gehandelt zu haben.“ Der Mann ist der Polizei bekannt. Er sei kein Gewohnheitsdieb, „aber ab und an schon einmal aufgefallen“, so Heymanns.

Rund 30 Euro soll der Vorster bereits durch den Verkauf von drei Paar Kinderschuhen in der Nachbarschaft eingenommen haben. Er habe einer Käuferin erzählt, es handele sich bei der Ware um Restposten. „Auch diese Paare haben wir sichergestellt“, sagt Antje Heymanns. Weder die Schuhe noch das an den Mann gezahlte Geld bekommen die Käufer zurück. Ihnen droht möglicherweise auch Ärger. Wenn die Ermittlungen ergeben sollten, dass ein strafrechtlicher Vorwurf wegen des Verdachts der Hehlerei vorliegt, weil die Käufer klar hätten erkennen müssen, dass diese Ware „vom Lkw gefallen ist“, so Heymanns, könnte es Post von der Staatsanwaltschaft geben.