Diebstahls-Vorwurf nach Poloturnier und die Folgen

Drei Männer zahlten ein verhängtes Bußgeld, ein vierter nicht. Auf ihn kommt nun eine Geldstrafe zu.

Willich. Eigentlich wäre der Angeklagte mit 20 Tagessätzen à 20 Euro, sprich 400 Euro, davon gekommen. Die hätte der Mann als Bußgeld innerhalb eines halben Jahres in Raten bezahlen sollen, damit das Verfahren wegen Diebstahl gegen ihn hätte eingestellt werden können.

Im September 2009 war er zusammen mit drei anderen Männern damit beauftragt worden, bei einem Poloturnier in Willich Zelte auf- und abzubauen. Die Vier sollen bei dieser Gelegenheit vier Planen und 60 Aluminiumstangen im Wert von 5000 Euro gestohlen haben. Eine Tat, die von den Angeklagten bestritten wurde.

Das Verfahren wurde gegen Zahlung eines Bußgeldes vorläufig eingestellt. „Da war ich milde“, sagt Richter Redlin im Rückblick. „Die Leute waren nicht vorbestraft, und ich bin davon ausgegangen, dass sie versehentlich ein paar Teile eingepackt haben, die nicht zu ihren Zelten gehört hatten.“ Einer von ihnen hat nur eine Rate à 66 Euro bezahlt, mehr nicht. „Deswegen muss ich das vorläufig eingestellte Verfahren wieder aufnehmen.“

Am Montag war der dafür anberaumte Termin, zu dem der Angeklagte aber nicht erschien. „Ich habe jetzt mehrere Möglichkeiten“, sagt Redlin. „Ich kann ihn von der Polizei vorführen lassen, ich kann ihn verhaften lassen“, so erläutert er die Möglichkeiten der Strafprozessordnung, die mit einem hohen Aufwand verbunden sind.

Dritte Möglichkeit: „Ich erlasse eine Geldstrafe gegen Strafbefehl.“ Das beantragte auch die Staatsanwältin. Der Angeklagte soll 120 Tagessätze à 20 Euro, also 2400 Euro zahlen.

Der Angeklagte kann Einspruch einlegen. Tut er das nicht, wird das Urteil rechtskräftig. Dann kann die Staatsanwaltschaft das Geld eintreiben. Gelingt das nicht, muss der Angeklagte für 120 Tage ins Gefängnis. Auf jeden Fall gilt er als vorbestraft. „Das hätte er durch Zahlung der 400 Euro Buße verhindern können“, sagt Redlin.