Einbrecher gehen in Haft

Zwei Willicher und ein Viersener müssen ins Gefängnis. Der Richter lehnt Bewährung ab.

<strong>Willich. Keinen Deut blieb das Gericht unter der vom Staatsanwalt geforderten Höchststrafe. Der hatte drei und sechs Jahre gefordert für drei Männer, die im Frühjahr 2007 innerhalb von zwölf Wochen rund 20 Firmen-Diebstähle begangen hatten. Sechs Jahre gab’s für den 43Jahre alten Willicher, der bereits über ein einschlägiges Vorstrafen-Register verfügt. Jeweils drei Jahre für den 41Jahre alten Willicher und den 26 Jahre alten Viersener, die ihm bei den Taten geholfen hatten. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft den Angeklagten 25 Einbrüche vorgeworfen, begangen in Firmen in Viersen, Niederkrüchten, Brüggen, Mönchengladbach, Simmerath, Grefrath, Schwalmtal, Wassenberg, Neuss und Grevenbroich. Der Schaden war anfangs mit rund 360.000 Euro angegeben. Dieser Betrag reduzierte sich im Laufe der Hauptverhandlung, weil die Angeklagten glaubhafte Geständnisse ablegten. Dabei stellte sich zum Beispiel heraus, dass eine Firma, die angegeben hatte, ihr seien 26000Euro gestohlen worden, nur 3500 Euro in der Kasse gehabt hatte. Bei manchen Einbrüchen war es beim Versuch geblieben.

Besonders für die beiden Mittäter hatten deren Anwälte dafür plädiert, doch mit der Strafe unter zwei Jahren zu bleiben, damit sie zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Beide hatten schon unmittelbar nach ihrer Verhaftung umfassende Geständnisse abgelegt - noch bevor sie anwaltlich beraten wurden. Beide waren zudem nicht einschlägig vorbestraft, sie leben in stabilen sozialen Verhältnissen, gehen ihr Leben lang einer geregelten Arbeit nach.

Besonders für den 26 Jahre alten Viersener machte sein Anwalt geltend, dass er in der Zeit, in der er seine Haftstrafe verbüßen müsse, die von ihm verursachten Schäden beseitigt haben könnte. Womit gerade dem in der neueren Gesetzgebung stärker berücksichtigten Opferschutz eher genüge getan werde als mit dem Verbüßen einer Haftstrafe. Es half nichts, das Gericht blieb bei den beantragten Strafen.