Gericht macht Wahlefeldsaal dicht
Die Bruderschaft darf den Wahlefeldsaal nicht mehr für Feiern vermieten.
Neersen. Der Wahlefeldsaal als Veranstaltungsstätte ist seit Montag Geschichte. Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat der Klage einer Anwohnerin stattgegeben. Die Frau fühlte sich durch diverse Feiern in ihrer Nachtruhe gestört. Ein Lärm-Gutachten hatte bestätigt: Es ist zu laut. Der zulässige Spitzenpegel wird schon auf dem Parkplatz überschritten.
Die St. Sebastianus-Schützenbruderschaft darf den Saal jetzt nur noch für Vorstandsbesprechungen, Vollversammlungen und das Sportschießen nutzen. Eine Fremdvermietung an Vereine oder Privatpersonen ist ab sofort verboten.
Das Urteil hat am Montag bei den Schützen für bestürzte Gesichter gesorgt. 15 Mann stark sind die Neersener nach Düsseldorf gefahren, um die Verhandlung zu verfolgen. Äußern wollte sich zu der Entscheidung des Gerichts niemand. Zum einen, weil noch eine andere Entscheidung in einer zivilrechtlichen Klage, die sich gegen die Bruderschaft richtet, aussteht. Ein weiterer Grund könnte sein, dass die Schützen jetzt noch nicht wissen, wie es weiter geht. „Für den Verein kann dieses Urteil das Aus bedeuten“, hieß es aus den Reihen der Besucher.
1997 hatte die Bruderschaft das Haus am Minoritenplatz 8 gekauft und umgebaut. Mit der Fremdvermietung hat der rund 350 Mitglieder starke Verein eigene Veranstaltungen finanziert. Diese Einnahmequelle fällt nun weg. Hinzu kommen die Kosten für Gericht und Gutachten, die der Verein ebenfalls tragen muss. Schon in den ersten Jahren hatte der Verein die Festräume unerlaubt fremdvermietet. Die eigentliche Erlaubnis durch die Stadt wurde erst 2010 erteilt.
Freude über das Urteil herrscht bei der Klägerin und deren Anwalt. „Die Sache war für uns sehr sicher“, sagt Rechtsanwalt Michael Zimmermann. Vorab war die Anwohnerin stark angegangen worden. Unter anderem wurde bei ihr ein Fenster eingeworfen und ihr Auto mit Fäkalien beschmiert. Zu Beginn der Verhandlung hatte sich der Schützenverein offiziell von diesem Verhalten einiger Leute distanziert. Ob die Anwohnerin nach dem Urteil aber Ruhe hat, da ist sie sich nicht sicher: „Wir werden sehen.“
Ihre Erlaubnis für einige wenige Veranstaltungen hat die Anwohnerin aber erteilt. Die Partys, für die der Raum bereits vor der Gerichtsverhandlung vermietet war, dürfen trotz Urteil steigen. Die Schützen können gegen das Urteil in Berufung gehen.
Az.: 25 K 4192/12