Gericht spricht Geldstrafe aus Greifvogel-Jagd: Willicher verurteilt
Der 63-jährige Jäger muss 3000 Euro bezahlen.
Willich. Vor dem Krefelder Amtsgericht fiel am Mittwoch das Urteil gegen einen 63-jährigen Willicher. Der Land- und Forstwirt erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro wegen der Tötung von Greifvögeln. Konkret war im April 2013 auf dem weitläufigen Gartengelände des Mannes eine Voliere aufgefunden worden, die eine trichterförmige Öffnung aufwies und damit zur Nachstellung wildlebender Greifvögel „geeignet und bestimmt gewesen sein soll“. Mit dem Besitz dieser Falle hatte der Willicher eine im zweiten Bundesnaturschutzgesetz bezeichnete „vorsätzliche Handlung“ begangen, die sich auf ein „Tier einer streng geschützten Art“ bezieht.
Der 63-Jährige zeigte sich empört über die Anschuldigungen: „Ich bin Jäger und als solcher habe ich geschworen, nie ein Tier zu quälen oder es grundlos zu töten.“ Er habe nie mit Fallen gejagt, da er dies als „Tierquälerei“ betrachte. Bei dem Stein des Anstoßes handele es sich eindeutig um eine „Voliere“ und keinesfalls um eine „Falle“. Darin habe er unter anderem Hühner, Tauben und Fasane gehalten.
Was die Nutzung der „Voliere“ betraf, gab es jedoch deutlich andere Meinungen: So erklärte ein 41-jähriger Biologe, dass er von einem Anwohner auf „unter anderem zwei tote Mäusebussarde“ aufmerksam gemacht worden sei. „Ich fuhr also dorthin“, erklärte der Zeuge. Bei einem Blick auf das Gelände wären ihm neben jener „Voliere“ andere — aktive und nicht mehr aktive — Fallen aufgefallen. Deshalb habe er die Polizei informiert.
Nach Ansicht des Biologen habe der Land- und Forstwirt die Taube und das Entenpärchen in dem Behältnis als „Lockvögel“ gehalten. Mit diesen Tieren sollten, so führte er weiter aus, seiner Ansicht nach Greifvögel angelockt werden. „Die wären dann durch die trichterförmige Öffnung hinein geflogen und anschließend gefangen gewesen.“
Ein Polizeibeamter sagte im Zeugenstand aus, dass er und seine Kollegen im April 2013 in jener Voliere „zwei Greifvogelskelette“ sowie auf dem Gartengelände selbst noch einige verendete Tiere sowie weitere Fallen entdeckt hatten.