Mobile Geschwindigkeitsmessung in Vorst Auf Bitten von Anwohnern wird auf L 361 nun geblitzt

Vorst. · Der Kreis hat die Anrather Straße in seine Liste für mobile Messstellen aufgenommen.

Auf der L 361 soll es mobile Messungen geben.

Foto: dpa/Matthias Balk

Auf der Anrather Straße (Landesstraße 361) zwischen Vorst und Anrath wird es in nächster Zeit keinen fest installierten Blitzer geben. Anwohner hatten sich dafür beim Kreis Viersen stark gemacht, da sich viele Autofahrer ihrer Meinung nach nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 Kilometern pro Stunde halten. Messungen hätten allerdings ergeben, dass dies nicht notwendig sei, informierte die Kreisverwaltung in der jüngsten Sitzung des Viersener Kreistags. Immerhin: Es soll mobile Geschwindigkeitsüberwachungen geben – und die Möglichkeit, die Situation je nach Ergebnis neu zu bewerten.

Anwohner hatten im November angeregt, zwischen Kehner Weg und dem Restaurant „Tafelsilber“ Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen. Dort werde zu schnell gefahren, zudem gebe es oft gefährliche Überholmanöver. Der Kreis kann an Gefahrenstellen stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen errichten; diese sind Stellen oder Strecken, an denen sich Unfälle häufen oder an denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres kommt in Betracht, wenn überdurchschnittlich häufig deutlich zu schnell gefahren wird – also ab 21 Kilometern pro Stunde mehr als die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Der Kreis ließ zwischen dem 11. und dem 17. Dezember Radarmessungen durchführen und wertete die Geschwindigkeit von 21 000 Fahrbewegungen aus. Demnach lag die relevante Fallzahl von 91 Kilometer pro Stunde und mehr bei zwei Prozent der Messungen vor – zu wenig für eine Festlegung als Gefahrenstelle.

Dennoch sei es nachvollziehbar, dass die Fahrzeuge, die deutlich zu schnell unterwegs waren, von den Anwohnern als große Belastung empfunden würden, heißt es vom Kreis. Daher hat er den Bereich in seine Liste für mobile Messstellen aufgenommen, wo turnusmäßig geblitzt wird. Dann wird die Kreisverwaltung erneut prüfen, ob die Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in Betracht kommt. emy

(emy)