Kuhstraße: Ärger um Parkplätze
Anwohner haben gleich mehrere Einsprüche gegen die Planung der Stadt eingereicht. Doch die hält an ihrer Lösung fest.
Vorst. Gleich mehrere Einsprüche gegen das Vorhaben der Stadt, Parkplätze hinter den Häusern Kuhstraße 28 bis 18 anzulegen, sowie ein Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplans Vo-38 liegen der Verwaltung und den Mitgliedern des Planungsausschusses vor. Die Verwaltung empfiehlt den Politikern, die Anregung der Bürger, den B-Plan aufzuheben, „strikt“ abzulehnen.
Der Hintergrund: Bei der Diskussion um den Neubau mit 21 Wohnungen und einem Pfarrbüro auf dem Grundstück der Pfarre St. Godehard an der Kuhstraße hatten viele Vorster Bürger ihren Unmut über den Stellplatzschlüssel geäußert, wonach pro Wohnung ein Parkplatz auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt werden muss. Für das Pfarrbüro sind zusätzlich drei Stellplätze eingeplant. Die Anwohner befürchten, dass es auf der Kuhstraße künftig noch schwerer wird als bisher, einen Parkplatz zu finden, wenn weitere Anwohner um den ohnehin schon knapp bemessenen Raum konkurrieren.
Den von den Bürgern geforderten Stellplatzschlüssel von 1,5 aber können die Bauherren — neben der Kirchengemeinde ist das die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft des Kreises (GWG) — nicht umsetzen, ohne dafür Wohnungen zu streichen. Auf der Suche nach einer Lösung hat die Stadtverwaltung den rechtsgültigen B-Plan Vo-38 von 2006 hervorgeholt. Dieser Plan sieht vor, im hinteren Bereich der Grundstücke Kuhstraße 28 bis 18 einen öffentlichen Parkplatz anzulegen. Diese Grundstücke sind im Privatbesitz.
Lediglich ein Eigentümer wollte einen Teil seines Grundstücks verkaufen, woraufhin die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht hat und das Gelände erwerben konnte. Dort soll nun der Parkplatz angelegt werden. Neben dem Grundstück Kuhstraße 18 soll ein Fußweg („Kälbergasse“) von der Kuhstraße zu der Parkplatzfläche führen.
Dass die Eigentümer gegen den Parkplatz sind, ist der Verwaltung seit längerem bekannt. Zuletzt im Oktober 2017 hatten sie Einspruch gegen das Vorhaben eingelegt — und sogar schon 2005 bei den ersten Planungen. Ein öffentlicher Parkplatz am Ende ihrer Gärten störe die Privatsphäre und mindere den Wert der Grundstücke, argumentierten die Eigentümer. Mit dem Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplans untermauern sie jetzt ihre Forderung.
In der nächsten Sitzung des Planungsausschusses am Mittwoch, 7. März, müssen die Politiker darüber entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag zurückzuweisen. „Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans Vo-38 Innenstadtentwicklung Vorst wurde der öffentliche Parkplatz mit seiner fußläufigen Verbindung zur Kuhstraße bewusst angelegt, um den notwendigen Parkplatzbedarf in Vorst zu decken“, schreibt die Verwaltung.
Die Diskussion über Parkplatznot im Zusammenhang mit dem Neubau auf dem Kirchengrundstück sei der Beleg dafür, dass es einen Bedarf an öffentlichen Stellplätzen gebe. Außerdem habe die Stadt „eine erste Fläche für den Parkplatz“ erworben, was zeige, „dass die Stadt an der Umsetzung des Bebauungsplans grundsätzlich festhält.“ Die Bürger hingegen werfen der Stadt vor, die Entwicklung des Vorster Ortskerns jahrzehntelang vernachlässigt zu haben und jetzt auf Kosten der Anwohner etwas gerade biegen zu wollen.