Nach Unfall mit Kind fuhr Mann weg

Die Polizei sucht den Fahrer eines gelben Käfers oder Beetles. Er hatte in St. Tönis ein Mädchen auf einem Rad angefahren.

St. Tönis. Bei einem Unfall mit einer möglichen Unfallflucht ist am Montag eine zehnjährige Schülerin aus St. Tönis verletzt worden. Das Mädchen war um 7.40 Uhr mit ihrem Fahrrad auf dem rechten Radweg der Krefelder Straße in Richtung Innenstadt unterwegs. An der Kreuzung Krefelder Straße/Nordring wollte sie den Nordring bei Grün überqueren. Dabei wurde ihr Fahrrad leicht von einem Pkw berührt, der von der Krefelder Straße nach rechts in den Nordring abbiegen wollte. Die Schülerin fiel hin.

Der Pkw-Fahrer stieg aus und entschuldigte sich. Die Frage des Mannes, ob sie verletzt sei, verneinte das Mädchen. Er bot ihr an, sie in ein Krankenhaus zu fahren und ihr seine Handynummer zu geben. Die Schülerin stieg wieder aufs Rad und fuhr davon. Von der Schule aus informierte das Kind dann seine Mutter, die mit ihm zum Arzt ging, der leichte Verletzungen feststellte.

Bei dem Pkw soll es sich um einen gelben VW-Käfer oder Beetle mit VIE-Kennzeichen gehandelt haben. Der Fahrer war 35 bis 40 Jahre alt, hatte schwarzes Haar und trug eine Brille. Hinweise an das Verkehrskommissariat unter Telefon 02162/3770.

„Bei Unfällen, an denen Kinder beteiligt sind, sollte man zum eigenen Schutz immer die Polizei rufen, um sich nicht dem Tatvorwurf der Verkehrsunfallflucht auszusetzen“, sagt Polizei-Pressesprecher Bernd Klein. Kinder seien grundsätzlich und ganz besonders in einer Schocksituation nicht in der Lage, eine verbindliche Verzichtserklärung abzugeben. Die Willenserklärung eines Kindes sei daher unerheblich.

„Entfernt man sich von der Unfallstelle, ohne seine Personalien zu hinterlassen und die Erziehungsberechtigten oder die Polizei zu informieren, setzt man sich der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Unfallflucht aus“, erklärt Klein. Dieses Delikt könne mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Red