Tönisvorst Tönisvorster Rathaus längst nicht digital

Tönisvorst. · „Digitalisierung der Verwaltung“ ist das große Thema im Hauptausschuss am 10. Januar.

Die erste Sitzung des Hauptausschusses am 10. Januar, steht im Zeichen der Digitalisierung. Zwei Punkte befassen sich mit der Digitalisierung der Verwaltung. Die FDP-Fraktion stellt dazu eine Anfrage, die CDU-Fraktion folgt einer Anregung der Jungen Union und beantragt eine Digitalstrategie für die Stadt Tönisvorst.

Die Freien Demokraten beschreiben sehr schön, wie ein digitalisiertes Rathaus vom Bürger genutzt werden kann. Die Bürger, die ihre E-Mail-Adresse bei der Verwaltung hinterlegt haben, erhalten ein halbes Jahr vor Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises eine Information darüber und die Bitte, ein neues Foto einzureichen. Sobald der Ausweis erstellt worden ist, bekommt der Bürger eine E-Mail mit Termin, wann der fertige Ausweis abgeholt werden kann. Oder er kann auf der Seite des Bürgerbüros einen Termin aussuchen.

Mögen das manche für Science Fiction halten, soll das Online-Rathaus schneller Wirklichkeit werden als mancher Flughafen eröffnet wird. denn die Bundesregierung will nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) allen öffentlichen Verwaltungen, auch den Kommunen, vorschreiben, bis zum 31. Dezember 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch online anzubieten. Michael Landskron, Vorsitzender der Jungen Union Tönisvorst, nennt das in seinem Papier „Per Mausklick ins Rathaus.“

Während die Kreisverwaltung in Viersen bereits auf dem Wege ist und erste Leistungen online anbietet, ist die Verwaltung in Tönisvorst weit zögerlicher. Zum FDP-Antrag führt die Verwaltung aus, die Verwaltung habe sich bereits an einigen Stellen auf den Weg gemacht, „die Schnittstellen zum Bürger elektronisch zu unterstützen“ – was auch immer das heißen mag, Zwar erinnert der Bürgerservice bereits heute an den Ablauf von Ausweisdokumenten – aber postalisch. „Um diesen Vorgang sinnvoll und mit vertretbarem Aufwand auf elektronischen Schriftverkehr umzustellen“, bedarf es aus Sicht der Verwaltung einer „ganzheitlichen Herangehensweise“. Gemeint ist damit vor allem der Datenschutz, der mit der EU-Datenschutzgrundverordnung noch einmal deutlich verschärft wurde. Dort werde eine explizit „auf den Verwendungszweck ausgerichtete Zustimmung zur Verwendung der Daten“ verlangt. Eine pauschale Zustimmung zur Verwendung der E-Mail für nicht im Vorhinein klar definierte Zwecke sei daher nicht zulässig. Weiter argumentiert die Verwaltung, der Aufwand, sich für jeden Einzelfall eine schriftliche Zustimmung zur Verwendung der Daten einzuholen und beispielsweise in gesonderten Listen zu erfassen, scheine unverhältnismäßig.

Der ganzheitliche Ansatz setzt
ein Fachverfahren voraus

Der ganzheitliche Ansatz setze ein Fachverfahren voraus, das eine solche Serviceleistung automatisieren soll und die elektronische Zustimmung des Bürgers beinhaltet. Klingt kompliziert, ist es auch. Und es wird noch komplexer: Wegen der übergreifenden Vernetzung von Verwaltungsdiensten (interkommunal/Kreis/Land) „machen hier Eigenlösungen nur auf die Stadt Tönisvorst bezogen dauerhaft keinen Sinn.“

Torsten Frick, der als FDP-Fraktionsvorsitzender den Antrag stellte, wird diese Aussage nicht gefallen. Aber immerhin „hat sich die Verwaltung bereits vorbereitend auf den Weg gemacht“. So wurde das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KZRN) in Kamp-Lintfort bereits im Oktober von den Kommunen des Kreises beauftragt, eine Liste aller e-Goverment fähigen Anwendungen und Dienste zu erstellen. Das solle als Basis für eine Umsetzungsstrategie dienen.

Zum Antrag der CDU-Fraktion zum gleichen Thema fügt die Verwaltung eine 264 Seiten starkes Dossier aus dem Bundesinnenministerium stammt: „OZG-Umsetzungskatalog – Digitale Verwaltungsleistungen im Sinne des Onlinezugangsgesetztes“. Die Berliner Ministerialen kommen auf etwa 575 umzusetzende OZG-Leistungen. hb