Schornsteinfeger: Neuordnung am Kamin?

Die Kehrbezirke für Schornsteinfeger im Kreis Viersen sind neu verteilt worden. Viele schwarze Männer verlieren dadurch Kunden.

<strong>Willich/Tönisvorst. Mit dem Jahreswechsel haben sich in vielen Haushalten neue Schornsteinfeger vorgestellt: Auf Anordnung der Düsseldorfer Bezirksregierung wurden die 30 Kehrbezirke im Kreis Viersen neu verteilt. Steckt dahinter etwa schon die lange geforderte Anpassung des Schornsteinfegerrechts an EU-Bestimmungen? "Damit hat das gar nichts zu tun", weist der Willicher Landesinnungsmeister Hans-Günter Nellen solche Spekulationen zurück.

Neuregelung ist eine "geringfügige Anpassung"

Hinter der Neuregelung im Kreis Viersen stecke lediglich eine "geringfügige Anpassung" der Bezirke. Ziel sei es, alle 30 Bezirke etwa gleich groß zu halten. Durch Zuzüge, Neubauten usw. könne sich die Zahl der Haushalte aber verändern. Zum Kehrbezirk von Hans-Günter Nellen gehört zum Beispiel das Neubaugebiet Wekeln, weshalb er in den vergangenen Jahren Kunden hinzu gewonnen hat. Bei einigen seiner Kollegen war es genau umgekehrt, weshalb die Bezirke nun neu zugeschnitten wurden. "Ich selbst habe zum Beispiel aber nur eine Straße abgegeben", erläutert Hans-Günter Nellen.

Gemessen daran ist die gesetzliche Neuregelung des Schornsteinfegerwesens deutlich komplizierter - und daher auch noch längst nicht abgeschlossen. Im September 2007 hat das Bundeswirtschaftsministerium dazu einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Er sieht unter anderem den Wegfall des Kehr- und Überpüfungsmonopols, aber die Beibehaltung der über 8000 Kehrbezirke in Deutschland vor.

Der Landesinnungsmeister glaubt nicht, dass der so geschaffene Wettbewerb zu sinkenden Preisen führt: Für fünf Euro werde wohl kaum jemand den Schornstein fegen. Zudem sei zu befürchten, sagt Hans-Günter Nellen, dass Mängelfeststellungen und Fristsetzungen künftig ignoriert würden. Mit Blick auf Sicherheit und Umweltschutz sei das keine gute Entwicklung.

Hans-Günter Nellen rechnet vor diesem Hintergrund noch mit einigen Änderungsvorschlägen. Erst in der zweiten Jahreshälfte sei das Gesetzt wohl reif für die Abstimmung im Parlament.