Das ändert sich ab Januar

Zum Jahresbeginn gibt es in Viersen einige Veränderungen. Worauf sich die Bürger außer dem Rauchverbot einstellen müssen, hat die WZ zusammengetragen.

Willich / Tönisvorst / Kreis Viersen. In den Gebäuden der Kreisverwaltung gilt mit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes zum 1. Januar 2008 ein generelles Rauchverbot. Die Eingangstüren werden mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Nichtraucherzeichen gekennzeichnet. Raucherinnen und Raucher müssen die Gebäude ab Januar zum "Qualmen" verlassen, denn spezielle Raucherräume wird es im Kreishaus nicht geben.

Auch in allen anderen öffentlichen Gebäuden im Kreis Viersen darf nicht mehr geraucht werden. Dazu zählen Kindertagesstätten, Schulen und Krankenhäuser, aber auch Discotheken. Raucherecken auf Schulhöfen werden verboten. Ein halbes Jahr später, am 1. Juli gilt das Rauchverbot auch für Gaststätten. Hier dürfen allerdings Raucherräume eingerichtet werden. Einzige Bedingung: Sie müssen kleiner sein, als die Nichtraucherzone.

In einigen Städten und Gemeinden werden ab 1. Januar 2008 so genannte Umweltzonen ausgewiesen. Im Kreis Viersen gibt es solche Zonen bislang nicht (mehr dazu siehe S. 3).

Der Kreis Viersen und die Stadt Mönchengladbach übernehmen zum 2. Januar gemeinsam die Aufgaben der Versorgungsverwaltung zum Schwerbehindertenrecht, Elterngeld- und Elternzeitgesetz. Standort der gemeinsamen Versorgungsverwaltung ist in Mönchengladbach, Fliethstraße 86-88. Die neue Versorgungsverwaltung ist ab 2. Januar unter der Telefonnummer 02161/250 zu erreichen. Im Kreishaus in Viersen soll es weiter monatliche Sprechtage des Versorgungsamtes geben.

Betreiber von landwirtschaftlichen Mastbetrieben, Anlagen der Nahrungsmittelindustrie, Abfallbehandlungs-, Baustoffrecyclinganlagen und andere Betriebe haben zum 1. Januar 2008 einen neuen Ansprechpartner.

Für alle Fragen zum Immissionsschutz ist dann nicht mehr die Bezirksregierung in Düsseldorf, sondern das Amt für technischen Umweltschutz und Kreisstraßen im Kreis Viersen zuständig.

In vielen Haushalten werden sich im neuen Jahr andere Bezirksschornsteinfegermeister als gewohnt vorstellen: Die 30 Kehrbezirke im Kreis Viersen werden auf Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf neu verteilt.

Gerade in der Silvesternacht werden es viele Taxikunden bemerken: Das Taxifahren im Kreis Viersen ist schon seit dem 15. November teurer geworden. Die Grundgebühr stieg um zehn Cent auf 2,50 Euro. Die so genannte Wegstreckengebühr erhöhte sich ebenfalls um zehn Cent. Jeder Kilometer kostet jetzt werktags von 6 bis 22 Uhr 1,40 Euro und von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen 1,50 Euro.

Erhöht hat sich auch die Wartezeitgebühr: Sie liegt bei bis zu fünf Minuten bei 22 Euro (ehemals 20 Euro) und ab der sechsten Minute bei 35 Euro (vorher 32 Euro). Der Zuschlag zur Grundgebühr bei Großraumtaxis ist um 20 Cent auf 5,70 Euro gestiegen.