Tönisvorst St. Tönis: Denkmalschutz für den Ortskern

St. Tönis · Betroffen sind etwa 300 Grundstücke. Bei Bauvorhaben dort gibt es dann Prüfungen.

Blick auf den Ortskern von St. Tönis aus Richtung Pastorswall.

Blick auf den Ortskern von St. Tönis aus Richtung Pastorswall.

Foto: Reimann, Friedhelm (rei)

Legt man die Ortsgeschichte zugrunde, hat man bereits 1607 damit begonnen, St. Tönis mit Wällen und Gräben vor Dieben und kriegerischen Auseinandersetzungen zu schützen. Nur noch in Resten ist ein Erdwall sichtbar. Jetzt soll zur Sicherung der mittelalterlichen Befestigungsanlagen nahezu der gesamte Innenstadtbereich, rund um den Kirchplatz, unter Schutz gestellt und zum Bodendenkmal erklärt werden (die WZ berichtete).

Vier Wochen können Einwände vorgebracht werden

Dominique Huth (CDU) war im Planungsausschuss, der sich am Mittwoch damit beschäftigte, etwas irritiert. Denn noch im August hatte es die Aussage der Beigeordneten Nicole Waßen gegeben, dass alle Eigentümer der etwa 300 Grundstücke angeschrieben und über Zweck und Sinn des April-Antrages des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland informiert würden. Dazu ist es aber nicht gekommen. Jetzt will die Verwaltung auf ihren eigenen Internet-Seiten die Bürger aufklären, unter anderem darauf hinweisen, dass es wahrscheinlich nach den Herbstferien zu einer Veröffentlichung im Amtsblatt komme, zu der dann vier Wochen lang Einwände vorgebracht werden könnten.

Jörg Friedenberg, kommissarischer Fachbereichsleiter, versuchte eine Aufklärung: Es gehe nur um Bauvorhaben, durch die Arbeiten in den Kellergeschossen erfolgen, so bei einer Tiefgarage. Da man in den vergangenen Jahren Dinge der einstigen Befestigungsanlage entdeckt habe, sei der Bereich bereits als ein „Vermutetes Bodendenkmal“ ausgewiesen und behandelt worden. Zumal die Stadt auch Untere Denkmalbehörde ist.

Mit der Konsequenz, dass entsprechende Um- und Neubauten von den Denkmalpflegern stets begleitet worden waren. Friedenberg: „Wir haben das auch immer umgesetzt, dass die Mehrkosten durch diese Untersuchungen die Bauherrn zu tragen haben.“ Allerdings sei dies „rechtlich nicht ganz sauber“ gewesen. Durch die jetzt beabsichtigte Festsetzung des Denkmalbereiches werde die Verpflichtung der Bauherrn, diese Mehrkosten zu tragen, verpflichtend verankert.

„Dem Grunde nach sollte man sich mit Denkmalschützern nicht anlegen, aber was passiert eigentlich, wenn wir dem Antrag widersprechen?“, fragte SPD-Sprecher Johannes Funck. Auch Peter Lambertz (UWT) war etwas irritiert: „Wie ist der Landschaftsverband überhaupt auf solch eine Idee gekommen?“ Zufriedenstellende Antworten bekamen die Beiden nicht.

Jörg Friedenberg erklärte: „Der Bodendenkmalbereich ist erwiesen, wir haben hier keinen Ermessensspielraum.“ Ferner blieb ungeklärt, warum das LVR-Denkmalamt erst einen Antrag stellen muss und nicht gleich die Festsetzung anordnet. Und ob es zu den entstehenden Mehrkosten der Eigentümer irgendwelche Fördermittel gäbe. Jedenfalls sah die Verwaltung keine Chance, dem Antrag des Landschaftsverbandes, den Bereich in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler aufzunehmen, zu widersprechen.

In Kürze folgen also über die Internetseiten der Stadt Tönisvorst weitere Informationen. Mit dem genauen Termin, von wann bis wann man sich nach der Veröffentlichung im Amtsblatt noch mit Einwänden melden kann. „Hat der Bürger überhaupt eine Chance, dagegen vorzusehen?“, fragte noch Helge Schwarz (SPD). Wohl kaum, hieß es von Verwaltungsvertretern.