Kinderbetreuung in Tönisvorst Politik diskutiert Erhöhung der OGS-Beiträge
Tönisvorst · 1,7 Millionen Euro Kosten verursachten die Offenen Ganztagsgrundschulen in Tönisvorst im vergangenen Schuljahr. Die Elternbeiträge müssten steigen.
Eigentlich war die Sondersitzung des Tönisvorster Ausschusses für Bildung und Schule anberaumt worden, um zu Ergebnissen zu kommen. Auf der Tagesordnung standen die Elternbeiträge für die Teilnahme an der Übermittagsbetreuung an den Grundschulen und den weiterführenden Schulen. Doch die angesetzte Zeit von anderthalb Stunden – danach tagte im Ratssaal der Hauptausschuss – war zu knapp, die Verwaltung muss noch Zahlen liefern, wie sich verschiedene Beitragsanpassungen finanziell auswirken. Was sich jedoch abzeichnet, ist, dass die Beiträge für die Betreuung in der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS) um 15 Prozent angehoben werden.
Gestiegene Kosten erhöhen den Zuschussbedarf der Stadt
Rund 1,7 Millionen Euro betrugen die Kosten für die OGS-Betreuung im Schuljahr 2022/23, führte der zuständige Fachbereichsleiter Michael Feiter aus. Gut 600 000 Euro kommen durch die Elternbeiträge wieder rein, 630 000 Euro schießt das Land zu, 460 000 Euro trägt die Stadt Tönisvorst. Gestiegene Kosten – nicht zuletzt durch die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst – würden den Zuschussbedarf der Stadt vergrößern, wenn die Elternbeiträge nicht angehoben würden, sagte Feiter und schlug eine Erhöhung der seit Jahren stabilen Beiträge um rund 15 Prozent vor.
Die meisten Politiker signalisierten ihre Zustimmung, wobei Thomas Kroschwald von der CDU anregte, nicht die Eltern zu belasten, sondern lieber auf der Ausgabenseite etwas zu verändern. Zudem schlug er vor, bei einer Erhöhung der Beiträge auch die sozial gestaffelten Einkommensgrenzen nach oben anzupassen. Auf Anregung von SPD und Grünen soll bis zur nächsten Sitzung geklärt werden, welche Auswirkungen es hätte, wenn erst ab einem Haushaltseinkommen von 39 000 Euro pro Jahr OGS-Beiträge bezahlt werden müssten (bisher sind es 26 000 Euro), im Gegenzug bereits ab einem Einkommen von mehr als 78 000 Euro der höchste Beitragssatz fällig würde – bisher ist das erst ab einem Einkommen von mehr als 91 000 Euro der Fall.
Mangels Zeit nicht intensiv diskutiert wurde über die Anpassung der Elternbeiträge für die „Schule von Acht bis Eins“ an den Grundschulen und die Übermittagsbetreuung „ÜMi“ an den weiterführenden Schulen. Dabei zeichnet sich ab, dass es auch hier eine Staffelung der Beiträge nach dem Einkommen der Eltern geben soll. Derzeit bezahlen Eltern einen Elternbeitrag pro Kind, unabhängig vom Einkommen. Dabei variieren die Beiträge von Schule zu Schule. Noch erheben die privatrechtlichen Träger der Betreuung die Elternbeiträge in eigener Verantwortung, künftig muss es eine kommunale Satzung geben. In diesem Zuge kann auch eine soziale Staffelung eingebaut werden. Darüber wird weiter beraten.