Tönisvorst: Warnschuss für Betrüger

Acht Monate auf Bewährung gab es für einen Mann, der mit einer fremden EC-Karte Geld abgehoben hatte.

Tönisvorst. Er wirkte perfekt wie der ertappte Sünder. Entsprechend ging Raimund L. (Name geändert) vor dem Amtsgericht in Sack und Asche. Wozu er allen Grund hatte: Der 43-jährige Tönisvorster hatte auf der Straße eine EC-Karte gefunden, war damit zur Bank gegangen und hatte mehrfach Geld abgehoben. Erst als er zuviel verlangt hatte, fiel er auf. Am Freitag musste er sich wegen Betrugs und Urkundenfälschung verantworten. Und bekam die Quittung: acht Monate Gefängnis auf Bewährung.

Das Ganze hatte sich am 2. April 2007 in Krefeld abgespielt. "Die Karte lag zwischen Radweg und gestohlenen Autos", schilderte der Lagerarbeiter die Ausgangssituation. Er griff sich das Stück und ging damit nacheinander in die Sparkassen-Filialen Hansastraße, Friedrichstraße und Mozartplatz, wo er am Schalter die nötige Unterschrift fälschte und 500, 300 und 270 Euro abhob.

Erst als er am nächsten Tag in der Zweigstelle Sprödentalplatz eine größere Summe verlangte, wurde ein Beschäftigter misstrauisch und verlangte einen Ausweis. Daraufhin ergriff L. die Flucht. Die ihm letztlich nicht gelang. Anhand der Video-Aufzeichnung wurde er identifiziert.

"Ich habe das verbockt, jetzt stehe ich dazu", erklärte der Angeklagte. Allerdings bestritt er, beim letzten Versuch 1500 Euro verlangt zu haben. "Ich wollte nur 750 Euro", beteuerte er. Dieses Detail vermochte auch der Zeugen-Auftritt des Sparkassen-Angestellten nicht zu klären. Zu "80 Prozent" sei er sich sicher, dass der Tönisvorster 1500 Euro haben wollte. Die Vorsitzende Richterin glaubte schließlich dem Angeklagten, aber eine wirkliche Rolle spielte das hinterher beim Strafmaß nicht.

Dagegen spielte das Vorstrafenregister eine wichtige Rolle. Im Jahr 2004 und noch einmal zwei Jahre später war der Tönisvorster wegen Betrugs zu Geldstrafen verurteilt worden. Weswegen die Staatsanwältin auf eine Bewährungsstrafe plädierte und zehn Monate forderte.

Dem kam das Gericht in leicht abgemilderter Form nach. Acht Monate verhängte die Richterin und setzte die Bewährung auf drei Jahre fest. "Das ist der letzte Warnschuss für Sie", ermahnte sie den 43-Jährigen: "Wenn Sie schwarz fahren und dabei erwischt werden, bekommen sie sofort die Aufforderung zum Haftantritt." Zusätzlich muss der Mann 500 Euro an die Bürgerstiftung Krefeld bezahlen. Selbst wenn er eine Monatsrate von 50Euro nicht überweist, wird die Bewährung widerrufen.

Der Angeklagte, der ohne Verteidiger erschienen war, akzeptierte die Strafe sofort. Der Geschädigte hat unterdessen sein Geld von der Bank wieder bekommen.