Verurteilung: Schiefbahner bezog Geld vom Jobcenter trotz Stelle
Weil er Geld vom Jobcenter nahm, obwohl er eine Stelle hatte, wurde ein Schiefbahner am Dienstag verurteilt.
Willich. Ganz normal war der Schiefbahner beim Jobcenter in Willich vorstellig geworden. Hatte dort erklärt, er habe keinen Job und wolle Arbeitslosengeld II beantragen. Was genau so geschah. Vom 1. September bis 31. Dezember 2011 kassierte der 38-Jährige 2341 Euro. Als das erste Geld auf sein Konto wanderte, hatte der Mann aber wieder einen Job. Hatte er das ordnungsgemäß dem Jobcenter mitgeteilt oder es bewusst verschwiegen und sich so des Betrugs schuldig gemacht? Mit dieser Frage beschäftigte sich am Dienstag das Amtsgericht in Krefeld.
„Schon beim Gespräch im Jobcenter im Juli habe ich gesagt, dass ich zu 99 Prozent eine neue Stelle habe“, beteuerte der Mann. Und: Er sei sich „1000 Prozent sicher“, dass er angerufen und über seinen neuen Job informiert habe: „Man hat mich zweimal gefragt: ,Können wir die Leistung einstellen?’ Ich habe jedes Mal mit Ja geantwortet.“ Außerdem habe er eine Kopie seines Arbeitsvertrages beim Jobcenter eingeworfen.
Allerdings zeigte der Angeklagte auch sein schlechtes Gewissen: „Ich habe ja gesehen, dass da Geld auf mein Konto kam, das mir nicht zustand. Ich wollte ja beim Jobcenter Bescheid sagen. Das habe ich immer wieder hinausgeschoben.“ Also arbeitete er in Düsseldorf und bekam zusätzlich Geld vom Jobcenter. Bei einem Datenabgleich fielen die Zahlungen auf. Der Schiefbahner wurde angeschrieben, meldete sich aber nicht.
Nein, von telefonischen Benachrichtigungen wisse sie nichts, betonte die Mitarbeiterin des Jobcenters, die zunächst für den Fall zuständig gewesen war. Wenig später gab sie ihn ab. Ganz genau könne sie sich nicht erinnern: „Wir haben eine hohe Fluktuation.“ Es könne schon sein, dass Anrufe auch mal von einer Vertretung entgegengenommen würden.
Nur ein bisschen mehr Licht ins Dunkle konnte der Jobcenter-Mitarbeiter bringen, der den Angeklagten angeschrieben und ihn nochmals auf die Fehlzahlung aufmerksam gemacht hatte. Trotz hektischen Blätterns in der Akte konnte er einige Widersprüche nicht aufklären, auf die der Vorsitzende Richter aufmerksam machte.
Der Auszug aus dem Bundeszentralregister machte dann deutlich, dass der 38-Jährige nicht unbelastet ist. Bereits mehrfach wurde er wegen „Leistungserschleichung“ verurteilt, aktuell läuft sogar noch eine Bewährungsstrafe. Nicht zuletzt diese brachte das Gericht zu der Überzeugung: schuldig. Die Quittung: vier Monate auf Bewährung, die drei Jahre lang läuft. „Sie sind Ihren Pflichten nicht nachgekommen. Sie hätten reagieren müssen“, erklärte der Richter. Zugleich warnte er: „Sie haben jetzt zweimal Bewährung bekommen. Nochmal gibt’s das nicht.“