Viel Einsatz für die „Begegnungsstätte für Mensch und Tier“

Über den Betrieb von Nicole Breloer diskutiert am 22. Mai der Planungsausschuss.

Schiefbahn. „Rettet die Hundeschule von Nicole Breloer“: Unter diesem Slogan sind Ende April rund 200 Bürger mit ihren Vierbeinern zu einem Protestmarsch auf die Straße gegangen. Die Demonstration war von lautstarkem Gebell begleitet — doch seitdem ist es ruhig geworden um die Zukunft der „Begegnungsstätte für Mensch und Tier“. Hinter den Kulissen ist aber etwas Bewegung in die Sache gekommen.

„Für die Planungsausschuss-Sitzung am 22. Mai liegen mehrere Bürgeranträge vor“, erklärte die Technische Beigeordnete Martina Stall auf Anfrage der WZ. Sie alle setzten sich für den Erhalt der Hundeschule samt angeschlossener Hundepension ein. Die Stadt hatte den Zugang zu dieser Pension an der Rückseite des Geländes gesperrt, weil dafür keine Genehmigung vorliegt. Laut Betreiberin Nicole Breloer sei dadurch die Existenz des gesamten Betriebes gefährdet.

Ihren Antrag auf nachträgliche Genehmigung des Zugangs hatte die Stadt bereits abgelehnt. Auf Anregung der Verwaltung hat Breloer jetzt einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans gestellt. Dadurch soll der Zugang offiziell möglich werden.

Geregelt werden könnten auf diese Weise auch „verkehrliche Probleme“, so Stall, da die Kunden der Hundepension über Wirtschaftswege anfahren müssen. Dort müssten deshalb mehrere Ausweichbuchten für Pkw geschaffen werden. Zum Ausgleich für diese Maßnahmen hat Nicole Breloer eine Bepflanzung an anderer Stelle auf ihrem Gelände vorgeschlagen.

„Der Planungsausschuss muss darüber politisch entscheiden“, sagt Martina Stall. In den vergangenen Wochen hatten sich bereits Vertreter verschiedener Fraktionen für eine Unterstützung der Hundeschule ausgesprochen. Doch selbst wenn der Ausschuss im Sinne von Nicole Breloer und der Hundefreunde entscheidet, ist die Sache nicht schnell vom Tisch: Auf einen Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans folge das in diesem Fall übliche Verfahren samt Bürgerbeteiligung. „Das kann bis zu einem Jahr dauern“, sagt Martina Stall.

Droht der Hundeschule also trotzdem das Aus? Eine Übergangslösung ist nach Auskunft der Beigeordneten jedenfalls nicht vorgesehen. Andererseits könne man nach einem entsprechenden Ausschussbeschluss die Ordnungsverfügung, die gegen den Betrieb erlassen worden war (siehe Kasten), ruhen lassen, so Stall: „Eine Nutzung des zweiten Zugangs ist damit aber nach wie vor verboten.“