Vorst: Landwirtschaft - Viele Fragen zu Schweinen

Die Verwaltung sieht kaum Probleme in einem Mast-Betrieb in Hahnenweide.

Vorst. Jürgen Cox, grüner Ratsherr und Mitglied des Bauausschusses, war nicht amüsiert. Man könnte sogar sagen: Er war sauer. Da hatte seine Fraktion vor geraumer Zeit bei der Stadtverwaltung Eckdaten über den geplanten Schweinemastbetrieb in der Hahnenweide erfragt, die Antwort hatte aber ganz schön auf sich warten lassen.

Am Mittwochabend sollte der Bauausschuss über das Vorhaben entscheiden, sah sich aber nicht in der Lage dazu. Grund: Die Antworten der Stadtverwaltung zu dem Betrieb waren den Mitgliedern nicht nach Hause geschickt worden, sie fanden sie als Tischvorlage vor. Und die wollte niemand mal eben in ein paar Minuten lesen und dann eine Entscheidung treffen. Weswegen der Punkt von der Tagesordnung genommen wurde. Gute 50 Besucher quittierten dies mit Applaus.

Abteilungsleiterin Sabine Dicker von der Stadt äußerte Verständnis für den Ärger. Allerdings sei die Unterlage rechtzeitig fertig geworden. Wieso sie nicht zugestellt wurde, wusste sie auch nicht.

Viel wichtiger: Was steht drin? "Ist die Frage der Zu- und Abfahrt geregelt?", wollten die Grünen wissen. Da reicht das Wirtschaftswegenetz, sagt die Verwaltung. Falls die Straßenbreite nicht ausreiche, müssten halt Rasengitter eingezogen werden.

Wie wird die Gülle gesammelt und entsorgt? In dem Betrieb soll ein großer Behälter installiert werden. Der kann 1,7 Millionen Liter Gülle aufnehmen, was für mehr als acht Monate ausreicht. Ein Teil der Gülle wird abgegeben, ein anderer Teil auf die Äcker entsorgt. Die Landwirtschaftskammer hat dazu ihr Okay gegeben.

Und das Grundwasser? "Keine Auswirkungen zu befürchten", sagt die Verwaltung. Und beruft sich darauf, dass das Amt für technischen Umweltschutz eine Erlaubnis erteilt habe. Im Zuge dessen gebe es Sicherheitsauflagen. Zudem müsse das Amt die Anlage abnehmen.

Wie wird Lärm- und Geruchsbelästigungen vorgebeugt? Das regelt sich von alleine, meint die Verwaltung: "Die nächstgelegenen Wohnhäuser liegen in deutlich größerer Entfernung als der Mindestabstand." Wohnbebauungen befänden sich 250 Meter entfernt, andere Wohnhäuser gar 430 und 550 Meter. Vorgeschrieben sei ein Mindestabstand von 141 Metern.