Wahlefeldsaal: Gericht weist Klagen ab

Neersen. Die Erleichterung im Rathaus und bei der St. Sebastianus-Bruderschaft dürfte groß sein: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Montag mehrere Nachbarschaftsklagen gegen die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Wahlefeldsaals abgewiesen.

Foto: Hüskes, Achim (achu)

Die angefochtene Genehmigung legalisiert über die Vereinsnutzung durch die Bruderschaft hinaus die Überlassung des Saales an Vereine, Firmen und Privatpersonen für Veranstaltungen bis zu 250 Teilnehmern und mit einer zeitlichen Begrenzung bis 21 Uhr.

Das Gericht hat in mehrstündigen Verhandlungen zwei Sachverständige für Schallschutz angehört. Am Ende kam es zu dem Ergebnis, dass die neue, erst im Frühjahr ausgesprochene Baugenehmigung „dem Lärmschutz der klagenden Nachbarn in ausreichendem Maße Rechnung trägt“. Genau das hatten die Nachbarn bezweifelt. Die alte Baugenehmigung vom Oktober 2013 war im Januar nach ähnliche Klagen durch das Gericht aufgehoben worden. Gegen die Urteile kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragt werden. WD