Wegen Arge-Betrugs: Sechs Monate auf Bewährung

Weil sie 16 700 Euro von der Arge zuviel kassiert hatte, wurde eine Willicherin (45) am Montag verurteilt.

Anrath. Sechs Monate auf Bewährung — so lautet das Urteil gegen eine 45-jährige Willicherin, die über einen Zeitraum von drei Jahren zu Unrecht Geld von der Arge kassiert hatte. Es ging dabei um 16 700 Euro, die die Frau zu Unrecht bekommen hatte. Sie hatte der Arge gemeldet, ihr Mann sei ausgezogen, sie sei alleinerziehend. Was nicht stimmte, bereits in der Verhandlung vor eineinhalb Wochen hatten Zeugen erklärt, der Ehemann habe die ganze Zeit in Anrath gewohnt.

Vor der Urteilsverkündung wurden am Montag noch zwei Zeugen gehört. Es handelte sich dabei um zwei Söhne der Angeklagten. Die Staatsanwältin hatte der ohne Verteidiger erschienenen Willicherin noch zuvor geraten, die beiden nicht in den Zeugenstand treten zu lassen: „Ich möchte nicht, dass sie in mögliche Falschaussagen verstrickt werden.“ Trotzdem bestand die 45-Jährige auf einer Vernehmung.

So gab zunächst der jüngste Sohn Auskunft. Der 19-Jährige erzählte, dass es in der elterlichen Wohnung immer wieder zu Streit gekommen sei: „Mein Vater wird sehr schnell laut.“ Schließlich sei dieser ausgezogen.

Zur Verwunderung der Richterin fiel dem jungen Mann auch gleich das genaue Auszugsdatum ein — der 30. Juni 2005. Der Vater habe dann zunächst bei Oma gewohnt, dann beim älteren Bruder, der ebenfalls in dem Mehrfamilienhaus gemeldet war.

Dieser trat anschließend in den Zeugenstand. Er gab an, schon im Sommer 2005 mit Frau und Tochter diese Wohnung bezogen zu haben.Wann und wie lange genau sein Vater bei ihm gelebt hatte, daran konnte er sich nicht erinnern.

Dass sein „alter Herr“ zeitweise bei der Oma untergekommen sein sollte, wie sein Bruder ausgesagt hatte, daran konnte sich der 26-Jährige nicht erinnern. Allerdings sei er mit seiner Frau zwischenzeitlich zur Mutter gezogen, weil er sich mit Vater zeitweise nicht verstanden habe: „Mein Vater hat dann allein oben gewohnt“, ergänzte er.

Weder Staatsanwältin noch Richterin schenkten den Aussagen der beiden Söhne Glauben. „Da gibt es einfach zu viele Widersprüche“, meinte Richterin Grupe in ihrer Urteilsbegründung.

Die Angaben des Vermieters und zwei ehemaliger Nachbarn seien viel schlüssiger. Die drei Zeugen hatten bei Prozessbeginn übereinstimmend ausgesagt, ihrer Ansicht nach sei der Ehemann der Angeklagten „keinesfalls“ aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.

Zu Gute hielt die Vorsitzende der Willicherin, dass sie bisher noch nie straffällig geworden ist. Daher auch die recht milde Bewährungsstrafe.