Willich: Szenen einer Ehe – aus Sicht der Gemeinde

Die Muslime in Willich bemerkten die Gewalt zwischen dem Angeklagten und dem Opfer, seiner Frau.

Willich. Sie ist eine wichtige Zeugin in dem Prozess, in dem Zekali T. vor dem Krefelder Landgericht wegen versuchten Mordes angeklagt ist. Der Mann hatte am 22.Oktober 2008 in Wekeln auf offener Straße und vor den Augen der vierjährigen Tochter mit einem Messer auf seine Frau eingestochen und sie dabei lebensgefährlich verletzt.

Dass er zu so einer Tat fähig sei, hatte die Zeugin für möglich gehalten, "nachdem, was Durkadin mir erzählt hat." Die Vorsitzende der Islamischen Frauenvereinigung der Willicher Gemeinde wurde vom Opfer immer wieder ins Vertrauen gezogen, auch wenn sie das Thema aus der Gemeinde heraushalten wollte. "Das ist eine Angelegenheit zwischen den Partnern."

Als sie eines Tages bei der rituellen Waschung vor dem Gebet rote Würgemale am Hals der Frau sah, war sie schockiert und riet zur Trennung, "denn ich hätte Angst gehabt, neben so einem Mann zu schlafen". Doch Durkadin T. wollte das nicht. Um die Ehe zu retten, hatte ihr die Zeugin zu einer gemeinsamen Therapie geraten. "Die Gemeinde tut alles, um Ehen zu schützen", sagt sie. Besonders wenn Kinder mit im Spiel seien. Doch massive körperliche Gewalt stelle eine Grenze dar. "Wenn Kinder das erleben, ist das schädlicher als eine Trennung", so ihre Einschätzung. Zusammen mit dem Vorsitzenden Priester der Gemeinde habe sie die Eheleute aufgesucht. "Da hatten sie sich gerade versöhnt und ich war blamiert", sagt sie bitter.

Daraufhin habe sie zurückgezogen. "Wenn eine Frau einem Mann verfallen ist, kann man nichts machen." Durkadin hätte ihren Mann abgöttisch geliebt und ihm immer alles verziehen. Trotzdem hätte sie die junge Frau gewarnt: "Lasse ihn nicht auf 50 Meter an Dich heran!" Denn die Gewalt steigerte sich und auch die Kinder berichteten ihr davon. "Ich sage in solchen Fällen immer: Ihr seid in Deutschland, ihr könnt Euch wehren. Trennt Euch." Am nächsten Prozesstag, 14. September, wird der Vorsitzende der Gemeinde gehört.