Umweltausschuss Nabu: Stadt soll gegen Schottergärten vorgehen

Willich. · Mit Sorge beobachtet der Willicher Naturschutzbund Nabu die Versiegelung der Vorgärten im Stadtgebiet. Daher hat sich der Verein mit einem Bürgerantrag an den Willicher Umweltausschuss gewandt, um anzuregen, dass die Stadt die bisherigen rechtlichen Möglichkeiten, gegen die Versiegelung von Vorgärten durch Steinplatten oder Schotter vorzugehen.

 Pflanzen ragen aus einem Vorgarten mit Schottersteinen.

Pflanzen ragen aus einem Vorgarten mit Schottersteinen.

Foto: dpa/Carmen Jaspersen

„Diese Flächen schaden dem Grundwasser, weil dort keine Filterung erfolgt, es fehlt an diesen Stellen der Lebensraum für Insekten, die Flächen heizen sich bis zu zehn Grad stärker auf als bewachsene Flächen, und letztlich geht auch die positive Wirkung auf die menschliche Seele verloren“, sagte Nabu-Mitglied Werner Schmidt jetzt im Umweltausschuss.

Auch der Willicher Verwaltung ist der Trend zur Anlage von „Schottergärten“ nicht entgangen und verweist darauf, dass beispielsweise die Landesbauordnung den Zustand nicht überbaubarer Grundstücke regelt: Demnach sind diese „wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen“ und zu begrünen oder zu bepflanzen. Zudem dürfen sie nicht verunstaltet wirken und dürfen das Ortsbild nicht stören. Obendrein sind geschotterte Flächen nicht uneingeschränkt zulässig. Städtische Bebauungspläne sind seit diesem Jahr entsprechend angepasst: „Die unbebauten Flächen sind mit Ausnahme der Nebenanlagen und deren notwendigen Zugänge und Zufahrten zu begrünen. Eine flächige Gestaltung mit Steinmaterial ist nicht zulässig“, heißt es dort.

Die städtische Bauaufsicht ahnde die Schottergärten bereits im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren, sagte der Technische Beigeordnete der Stadt Willich, Gregor Nachtwey, in der Sitzung. Im Geldbeutel spüren Hausbesitzer solche Schottergärten auch (wenn sie der Stadt denn bekannt sind): Auch geschotterte Flächen gelten als befestigte Flächen im Sinne der Entwässerungsgebührensatzung und werden bei der Erhebung der Niederschlagswassergebühren entsprechend berücksichtigt. Voraussichtlich für das kommende Jahr sei eine Überprüfung der befestigten Flächen im Stadtgebiet durch die Auswertung aktueller Luftbilder und die Durchführung eines Selbstauskunftsverfahrens geplant, teilt die Verwaltung weiter mit.

Allerdings wolle man zunächst auf die Sensibilisierung der Bürger für das Thema setzen, „statt direkt die Keule rauszuholen“, sagte Nachtwey. „Wir denken über Aktionen im nächsten Jahr nach, um zu sehen, ob sich dadurch merklich etwas ändert.“ So stimmten die Ausschussmitglieder denn auch einstimmig dafür, diese Maßnahmen abzuwarten und das bisherige Vorgehen in Bezug auf baurechtliche Ordnungswidrigkeiten beizubehalten.

Natürlich will auch der Nabu Willich weiter auf das Thema hinweisen. Er hatte unter anderem bereits mit einem Flyer auf dem Weihnachtsmarkt in Neersen im Jahr 2017 die Besucher informiert. „Trotz aller Aufklärungsmaßnahmen werden weiterhin viele Vorgärten umgewandelt. Pflanzen werden gerodet, der Mutterboden wird abgefahren, die Flächen werden mit Kunststoff versiegelt, gepflastert oder mit Schotter belegt“, so der Nabu in seinem aktuellen Antrag. msc