Schiefbahn Ausbau Willicher Straße: Bürger schalten Kommunalaufsicht ein
Schiefbahn. · Angekündigt war eine Kostenbeteiligung von sechs Euro pro Quadratmeter. Inzwischen sind es 24 Euro. Den Anliegern reicht es.
Der Streit um den geplanten und immer teurer werdenden Ausbau eines Teils der Willicher Straße geht in die nächste Runde: Die „Interessengemeinschaft Schiefbahner Dreieck“ (IG) hat sich rechtlichen Beistand geholt und Beschwerde bei der Kommunalaufsicht des Kreises Viersen gegen die Stadt Willich eingelegt. Das gaben der Vorsitzende des Planungsausschusses, Christian Pakusch, und der Technische Beigeordnete der Stadt Willich, Gregor Nachtwey, jetzt im Ausschuss bekannt. Es werde nun das rechtsstaatliche Verhalten der Verwaltung geprüft, sagte Nachtwey. „Wir haben jetzt vier Wochen Zeit, Stellung zu nehmen.“ Er sei gar nicht so unglücklich über diesen Vorgang, denn dieser schaffe „weitere Transparenz“.
Ursprünglich war von sechs Euro Kostenbeteiligung der Anlieger pro Quadratmeter Grundstücksfläche die Rede, inzwischen ist der Betrag auf 24 Euro gestiegen. Die Gesamtkosten für rund 300 Meter Straße – von der Korschenbroicher Straße bis zur Einmündung Rubensweg – stiegen von 834 000 auf voraussichtlich 1,4 Millionen Euro. Für die betroffenen Anlieger ist das ein Unding. Sie führen die hohen Kosten auf die aus ihrer Sicht unnötig üppige Straßenbreite (inklusive Begleitgrün, Rad- und Fußwegen) von 18 Metern zurück. Die Politik will nun gegensteuern.
Verwaltung macht Vorschläge
zur Kostensenkung
Auf der Tagesordnung der Sitzung des Planungsausschusses standen jetzt einige Punkte zum Thema „Willicher Straße“. Diese wurden jedoch lediglich zur Kenntnis genommen, um die Entscheidung des Kreises zur Beschwerde abzuwarten. „Damit rechnen wir Anfang nächsten Jahres“, sagte Nachtwey.
Zur Kenntnis nahm die Politik eine Anregung der Interessengemeinschaft, wie die Willicher Straße kostengünstiger ausgebaut werden könnte, indem man unter anderem den bereits bestehenden Bürgersteig beibehält und die Fahrbahn nur ausbessert, wo es nötig ist. Aus Sicht der Verwaltung entspricht das betreffende Teilstück jedoch nicht mehr den technischen Richtlinien im Straßenbau. „Nach Auffassung der Verwaltung wäre es unverantwortlich, bei einem zur Verfügung stehenden Straßenquerschnitt von 18 Metern der Reduzierung der Ausbaukosten einen höheren Stellenwert einzuräumen als der künftigen Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer“, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Auch das Bestreben der IG, die Anliegerbeiträge zu senken, weil aus deren Sicht eine „hinreichende Anzahl von Sondersachverhalten“ vorliegt, teilt die Verwaltung nicht. Sie argumentiert sinngemäß, dass die Kosten dann zu Lasten der Allgemeinheit statt der Anlieger gingen.
Nicht diskutiert wurde auch über den Antrag der FDP, den Bebauungsplan zu ändern. Das wäre nötig, um die geplante Straßenbreite von 18 Metern zu ändern. Zudem hat die Stadtverwaltung Vorschläge erarbeitet, wie sich die Kosten noch ein wenig minimieren ließen. Christian Pakusch sagte, es sei gut, dass nun alle Fakten auf dem Tisch lägen. „Wir wollen weiter einen Kompromiss zwischen Interessengemeinschaft, Verwaltung und Politik erzielen.“ msc