Prozess Verfahren gegen Senioren eingestellt
Willich. · Justizposse: Gericht verhandelt angeblichen Diebstahl, der längst aufgeklärt war.
Das Krefelder Amtsgericht stellte am Mittwoch das Verfahren gegen ein Ehepaar aus Willich (75 und 78 Jahre alt) ohne Auflagen ein. Die Kosten trägt die Staatskasse. Den Angeklagten war Diebstahl in einem besonders schweren Fall vorgeworfen worden. Konkret sollen sie sich im Dezember 2017 einen so genannten Klappwohnwagen im Wert von etwa 1000 Euro, der vor ihrem Haus parkte, angeeignet und diesen auf ihrem Privatgrundstück abgestellt haben, um ihn „zu eigenen Zwecken zu nutzen“.
Rücknahme der Diebstahlanzeige sei nicht möglich gewesen
Das stimme so nicht, sagte der 78-jährige Rentner auf der Anklagebank. Er und seine Ehefrau waren ohne Anwalt erschienen. Vielmehr sei der Klappwohnwagen, der für ihn eher wie ein „kleiner Anhänger“ aussah, wochenlang vor seinem Hauseingang geparkt gewesen. Und weil er dort ziemlich ungünstig gestanden habe, „entschloss ich mich schließlich, ihn wegzusetzen“. Das sei übrigens ganz allein sein Entschluss gewesen, seine Frau sei nicht involviert gewesen. Er habe einfach den Zugang zu seinem Haus freimachen wollen. Warum er denn den Klappwohnwagen nicht einfach nur ein oder zwei Meter weggeschoben habe, wenn dies seine Intention gewesen sei, wollte die Richterin wissen. „Ja, das wäre besser gewesen“, gab der Willicher zu, „ich habe da einen Fehler
gemacht.“
Da der 26-jährige Besitzer des Anhängers diesen nicht dort, wo er ihn abgestellt hatte, vorfand, erstattete er Anzeige bei der Polizei. Er vermutete nämlich logischerweise, sein Gefährt sei gestohlen worden. Wenig später klärte sich die Sache dann, als er sich in der Nachbarschaft erkundigte, ob irgendjemand gesehen habe, was mit dem Klappwohnwagen geschehen sei. Schließlich klingelte der junge Mann auch bei jenem Ehepaar und sprach mit dem 78-Jährigen. „Er zeigte mir sofort meinen Anhänger, den er auf seinem Grundstück abgestellt hatte“, erklärte der 26-Jährige im Zeugenstand. Das Gefährt sei völlig unversehrt gewesen. Er habe daraufhin versucht, die Anzeige zurückzunehmen. „Das war aber leider nicht möglich“, ergänzte der junge Mann. Polizeibeamte seien dann zu dem Ehepaar gefahren, um es zu vernehmen.
Da kein Schaden entstanden sei und der Besitzer des Anhängers keinerlei Groll gegen die Eheleute hege – „mein Fahrzeug ist ja wieder da!“ – entschloss sich die Richterin, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen.