Die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen bessere Maßnahmen gegen die Nitratbelastung an der Ems ergreifen. Das bisherige Schutzprogramm reiche nicht aus, entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwG 10 C 1.24). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte geklagt. Sie sieht die Entscheidung als „bahnbrechendes Urteil für Gewässerschutz“. Die Länder kündigten an, ihr Maßnahmenprogramm nachzubessern.
Die Bundesrichter in Leipzig bestätigten ein Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, das die Länder schon 2023 zur Überarbeitung ihres Maßnahmenkatalogs verpflichtet hatte. Niedersachsen und NRW hatten gegen dieses Urteil Revision eingelegt, die nun zurückgewiesen wurde. Eine Detailfrage zum Verbesserungsgebot für die Gewässer legten die Bundesrichter zudem dem Europäischen Gerichtshof zur Beantwortung vor.
Grenzwerte für Nitrat im Grundwasser vielfach überschritten
Im Flussgebiet der Ems werden die erlaubten Höchstwerte für Nitrat an Grundwassermessstellen vielfach überschritten. Die Belastung wird auf eine intensive Düngung etwa mit Gülle in den vergangenen Jahrzehnten zurückgeführt. Das Umland der Ems ist stark geprägt durch intensive Tierhaltung und Ackernutzung.
Zu viel Nitrat ist gesundheitsschädlich. Damit entsteht langfristig auch für die Trinkwasserversorgung ein Problem. Es gilt ein Grenzwert von Nitrat im Grundwasser bei 50 Milligramm pro Liter.
Menschengemachte Trends müssen umgekehrt werden
In der EU gilt ein sogenanntes Verschlechterungsverbot für die Gewässer. Zur Beurteilung, wie sich die Situation entwickelt, kommt es auf die Werte aller Überwachungsstellen an, wie die Bundesrichter mitteilten. Verschlechtert sich die Lage nur an einer Messstelle, müsse reagiert werden. Das hätten die Länder in ihrem Maßnahmenprogramm bislang nicht berücksichtigt.
Zudem schreibt das europäische Wasserrecht vor, dass menschengemachte Trends steigender Schadstoffkonzentrationen umgekehrt werden müssen. An der Ems seien zwar nur 2 von 40 Grundwasserkörpern von solchen signifikanten Trends betroffen. Doch auch das verpflichte zum Handeln.
Länder wollen nachbessern
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer erklärte, dass die Verbesserung der Wasserqualität in der Ems ein zentrales Ziel der Landesregierung sei. „Die Entscheidung des Gerichts ist wichtig für die rechtssichere Gestaltung der künftigen Bewirtschaftungspläne und die weiteren Maßnahmen. Wir werden daher wie vom Gericht gefordert den Maßnahmenplan Ems zusammen mit Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die Nitratbelastung des Grundwassers nachbessern“, teilte der Grünen-Politiker mit.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft spricht von einer Grundsatzentscheidung für den Grundwasserschutz. Das Bundesverwaltungsgericht habe bestätigt, dass die Bewirtschaftungsziele im Hinblick auf den Nitratgehalt im Grundwasser schnellstmöglich erreicht werden müssten. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht eine Signalwirkung des Urteils für den Gewässerschutz und forderte, die Nitrateinträge im Grundwasser zu senken.
Bauernverband sieht keine unmittelbaren Auswirkungen
Der niedersächsische Landesbauernverband geht davon aus, dass die Entscheidung nicht zu unmittelbaren Konsequenzen für die Landwirtschaft führt. Das Bundesverwaltungsgericht habe Grundsatzfragen geklärt. Das bestehende Maßnahmenprogramm sei ausreichend, um die Einhaltung des Nitrat-Grenzwertes flächendeckend erreichen zu können.
Düngung als Auslöser für Nitratbelastung
Nitrate sind Salze der Salpetersäure (HNO3), in der Landwirtschaft werden sie als Mineraldünger oder in Form von Gülle für mehr Pflanzenwachstum verwendet. Wird mehr gedüngt als Pflanzen und Böden aufnehmen können, gelangt überschüssiges Nitrat erst ins Sickerwasser und danach ins Grundwasser. In der Folge kommt es zu einer Nährstoffüberversorgung (Eutrophierung), die Ökosysteme schwer beeinträchtigen kann.
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