Neue Bestimmungen Maskenpflicht: So lief der erste Tag in NRW

Düsseldorf · Seit Montag müssen auch in NRW in Geschäften und öffentlichen Einrichtungen Masken getragen werden. Die Kunden halten sich dran.

„Ich habe das Schnittmuster selbst entworfen, damit sie mehr Volumen hat“, sagt Gusti Grubenbecher aus Düsseldorf. „Damit kann man besser atmen als mit denen, die eng an der Nase liegen.“ Sie trage ihre Maske schon seit Beginn der Pandemie.

Foto: Fatima Krumm

Maskenträger wohin man guckt. Das ist das Bild der Düsseldorfer Innenstadt am Montagvormittag. Die Masken kommen in vielen Varianten, Farben und Materialien daher, mit Streifen, Bildchen, aus T-Shirts selbstgenäht oder mit Atemventil aus dem Baumarkt: Sie baumeln an Hälsen und Ohren, an Handtaschen und Ärmeln. Manche Kunden tragen sie noch distanziert in der Hand, andere setzen ihre Alltagsmaske vorsichtshalber gar nicht mehr ab, nachdem sie das Haus verlassen haben. Andere hingegen reißen sie sich gleich nach Verlassen eines Geschäfts von der Nase. Zu ungewohnt oder undurchlässig ist der Stoff im Gesicht. In vielen Geschäftseingängen stehen Männer und vereinzelt Frauen, die darauf achten, dass die Maskenpflicht eingehalten wird, verteilen Einmal-Masken oder Tücher.

Seit diesem Montag gilt in Nordrhein-Westfalen die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften zu tragen. Auch auf Wochenmärkten, in Arztpraxen und Shoppingzentren sind sie vorgeschrieben. Dadurch soll das Infektionsrisiko eingeschränkt werden. Vorerst gelten auch Tücher und Schals als akzeptabler Mund-Nasen-Schutz. In NRW müssen auch Kinder genauso wie im Saarland, Bayern und Baden-Württemberg ab sechs Jahre den Schutz tragen. Im Rest der Republik variieren die Pflichten für Kinder. Während in Berlin alle Kinder von der Pflicht ausgenommen sind, müssen in Hamburg Dreijährige Masken tragen, Sachsen-Anhalt verpflichtet bereits Zweijährige dazu.

Ein festgesetztes Bußgeld gibt es für Menschen, die sich nicht dran halten, in vielen Bundesländern, darunter auch NRW, allerdings nicht. In Bayern hingegen müssen Maskenverweigerer 150 Euro Strafe zahlen.