Windkraft-Diskussion in Mettmann Initiative Windstill stützt sich auf Statement der Ministerin

Mettmann · Der Ausbau der Windkraft liegt in Nordrhein-Westfalen deutlich über den Planungen. Vor diesem Hintergrund hatte Wirtschaftsministerin Mona Neubaur von den Grünen Entscheider einerseits ermutigt, eigene Wege zu gehen, andererseits müsse das Gesamtziel eingehalten werden.

Auf dem Löffelbeckweg demonstrierten Bürgerinnen und Bürger im Sommer gegen Windkraftzonen.

Foto: Dirk Neubauer

(dne) Die Mettmanner Bürgerinitiative Windstill spürt Rückenwind. Deshalb begrüßt die Initiative eine Äußerung der NRW-Ministerin für Wirtschaft und Klimaschutz, Mona Neubaur (Die Grünen) Darin hatte sie deutlich gemacht, dass bei Windrädern eine Entscheidung für große Abstände zu Wohngebieten zulässig sei, wenn insgesamt ausreichend Areale für die Windkraft bereitgestellt würden.

Genau dies ist nach Ansicht der Bürgerinitiative der Fall: „Die derzeit insgesamt 177 ausgemachten Flächen für eine mögliche Windkraftnutzung im Regierungsbezirk Düsseldorf entsprechen einem Areal von 4896 Hektar. Damit übersteigen sie den eigentlich geforderten Flächenbedarf von 4151 Hektar um knapp 18 Prozent.“

Aus der Perspektive der Bürgerinitiative ist die Sache klar: Selbst wenn die beiden Mettmanner Vorrangzonen für Windkraft entfielen – weil die Abstände der Windenergieanlagen zu den Gehöften und Wohnhäusern zu gering sind und das Gebiet nahe des Löffelbeckwegs der Naherholung in dem am dichtesten besiedelten Kreis in Deutschland dient –, ist das für den Regierungsbezirk Düsseldorf gesetzte Windrad-Ziel immer noch übererfüllt. „Diese Überplanung eröffnet den Entscheidern jetzt den notwendigen Spielraum für die Rücknahme ursprünglich für die Windkraftnutzung vorgesehener Gebiete, so Windstill-Sprecher Wolfgang Melzer.

Die konzilianten Äußerungen der Wirtschafts- und Klimaministerin Neubaur beziehen sich auf eine Stellungnahme der Windkraftlobby. Diese hatte einerseits Tempo und Umfang des Windkraftausbaus in NRW gewürdigt, andererseits aber davor gewarnt, in den Anstrengungen nun nachzulassen. Unter anderem hatten die Windkraft-Befürworter kritisiert, dass in Ostwestfalen und im Regierungsbezirk Arnsberg der 1000 Meter Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnsiedlungen wieder eingeführt werde; dieser Abstand sei vom Landtag im Sommer 2023 abgeschafft worden. Der Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen dürfe nicht an Fahrt verlieren.

In Mettmann hatte die Initiative immer wieder betont, dass man nicht grundsätzlich gegen die Windkraft sei. Der Widerstand bestehe allerdings ganz konkret gegen die nördlich von Mettmann ausgewiesenen Vorranggebiete. Stellungnahmen der Stadt Mettmann und des Kreises sowie zahlreiche Einsprüche von Bürgern stützen die ablehnende Haltung.

Zurzeit läuft bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Sichtung aller Stellungnahmen zur 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf. Wann diese beendet sein wird, konnte eine Sprecherin auf Nachfrage nicht sagen.

(dne elk)