Prozess in Düsseldorf Knochenbruch - Fan wegen Körperverletzung nach DEG-Derby verurteilt
Düsseldorf · Beim Eishockeyspiel der Düsseldorfer gegen die Mannschaft der Krefeld Pinguine gerieten zwei Fans aneinander. Einer von beiden erlitt einen Bruch im Gesicht.
Die Stimmung unter den Fans war aufgeheizt, die Polizei war vor Ort und versuchte, die beiden Gruppen voneinander zu trennen. Ein Fan der Krefeld Pinuine (KEV) versuchte, den Schal eines gegnerischen Fans der DEG zu schnappen, es entstand ein Gerangel. Der KEV-Fan soll dem anderen Mann daraufhin ins Gesicht geschlagen haben. Das war vorsätzliche Körperverletzung, urteilte nun das Landgericht Düsseldorf und bestätigte damit das Urteil aus erster Instanz.
Jedoch fiel die Strafe geringer aus als im vorherigen Urteil des Amtsgerichts. 3000 Euro Geldstrafe soll der 27-Jährige zahlen, 2000 Euro weniger als zuvor. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt.
„Die Beweisführung war nicht einfach“, resümierte die Richterin den mehrstündigen Verlauf des Prozesses. Insgesamt acht Zeuginnen und Zeugen sagten vor Gericht aus, gesehen hatte den Schlag aber nur der Geschädigte, ein 23-Jähriger DEG-Fan. Seiner Aussage folgte das Gericht in seiner Bewertung des Tathergangs, sagte die Richterin in ihrem Urteil. Demnach sei der Angeklagte gezielt auf den Geschädigten zugegangen und hätte ihm seinen Fan-Schal weggezogen. Dann habe es einen Schlag gegeben. Der Geschädigte erlitt dabei eine Verletzung am Auge. „Eine gering dislozierte Fraktur der rechten ventralen Kieferhöhlenwand“, hieß es im ärztlichen Befund. Der Geschädigte soll den Angeklagten daraufhin in den Schwitzkasten genommen haben, die beiden Männer seien zu Boden gegangen. Kurz darauf traf die Polizei ein und trennte die beiden voneinander.
Dieser Darstellung hatte der Angeklagte widersprochen. Sein Anwalt plädierte auf einen Freispruch. „Der Geschädigte konnte sich an vieles nicht erinnern“, hatte der Strafverteidiger argumentiert. Grundlage seiner Verteidigung war die Aussage der Schwester des Angeklagten. Die hatte behauptet, der Angeklagte sei von dem Geschädigten zuerst angerempelt worden. Einen Schlag will sie nicht gesehen haben. An dieser Darstellung zweifelte die Staatsanwaltschaft und warf ihr vor, eine Entlassungsbehauptung getätigt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro gefordert. Das Gericht verhängte schließlich eine Strafe von 3000 Euro. Die Begründung: Der Angeklagte sei nicht vorbestraft, sei seit der Tat vor fast drei Jahren nicht mehr strafrechtlich auffällig gewesen. Im Gerichtssaal kam es zudem zu einer Klärung zwischen Geschädigtem und Angeklagtem. Da der 27-Jährige aufgrund des Berufungsverfahrens zusätzliche Verfahrenskosten übernehmen müsse, wurde die Höhe der Geldstrafe angepasst, so die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.