Gerichtspanne: Vernehmung wird verschoben Wuppertal: Verzögerung im Prozess um die versuchte Erpressung der Schumacher-Familie
Wuppertal · Am zweiten Verhandlungstag des Prozesses um die versuchte Erpressung der Schumacher-Familie wurde eine Panne offenbar.
Die Verteidiger der Angeklagten waren über die geplante erneute Vernehmung einer Zeugin nicht informiert worden. Er habe sich nicht darauf habe vorbereiten können, argumentierte ein Verteidiger. So musste die Vorsitzende Richterin die Zeugin bitten, am nächten Prozesstag, 8. Januar, wiederzukommen.
Seit dem 10. Dezember stehen drei Männer wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall beziehungsweise Beihilfe dazu vor dem Wuppertaler Amtsgericht. Der Hauptangeklagte (53) und sein Sohn (30) räumten die Vorwürfe bereits ein. Der 53-Jährige aus Wülfrath bestritt, etwas mit der Erpressung zu tun zu haben. Ein ehemaliger Kollege des Wülfrathers berichtete, dass das Sicherheitspersonal in einem Gebäude rund 20 Kilometer vom Grundstück der Familie untergebracht gewesen sei. Jeder habe sein eigenes Zimmer gehabt. Beim ersten Prozesstag hatte der Wülfrather seinen Anwalt erklären lassen, dass er im Auftrag von Corinna Schumacher Fotos digitalisiert hätte. Die dafür nötige Kopierstation sei noch in seinem Zimmer gewesen, als ihm gekündigt wurde. Als er das Zimmer räumen wollte, sei es durchwühlt und bereits aufgeräumt gewesen. Das sei „schwerlich vorstellbar“, so der Zeuge. Zum Haus gebe es nur zwei Schlüssel: Einer sei beim Tagdienst, der andere beim Nachtdienst. Die Zimmer seien nicht verschlossen gewesen. Erst später, als der Angeklagte nicht mehr dort arbeitete, habe der Zeuge davon Kenntnis erlangt, dass Foto- oder Videomaterial digitalisiert werden sollte. Das seien etwa Aufzeichnungen von Formel 1-Rennen gewesen. „Das waren zu 90 Prozent Aufzeichnungen aus dem Fernsehen, vielleicht zehn Prozent Videos aus dem Privatbereich“, so der Zeuge. Digitalisiert wurden die Daten in der Sicherheitszentrale auf dem Grundstück der Familie. Zugang gab es nur mit Code. Der Zeuge berichtete, dass er eingestellt wurde, um das Sicherheitskonzept zu optimieren. Datenträger mit nach Hause zu nehmen, um sie dort zu digitalisieren, wäre für ihn „eine absolute Sicherheitslücke“ gewesen, denn: „Solche Daten haben das Grundstück nicht zu verlassen“, so der Zeuge. Der Verteidiger des Hauptangeklagten beantragte, seinen Mandanten nach mehr als sechs Monaten aus der Untersuchungshaft freizulassen. Das Gericht wies den Antrag zurück. Der Angeklagte stehe noch unter Bewährung für eine andere Straftat. Es sei nicht ausgeschlossen, dass er untertaucht. jc