Amtsgericht Grevenbroich verhängte eine Freiheitsstrafe Geldstrafe für Klima-Aktivistin
Mönchengladbach/Grevenbroich · Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Mönchengladbach wurde die Klimaaktivistin Tessa P. zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Die Erstinstanz am Amtsgericht Grevenbroich verhängte neun Monate Haft.
Auch im zweiten Berufungsverfahren vor dem Landgericht Mönchengladbach wurde die Haftstrafe in eine Geldstrafe umgewandelt. Am Montag erging das Urteil gegen die Bonner Klimaaktivistin Tessa P., die mit dabei war, als am 5. November 2021 Aktivisten die Nordsüdbahn blockierten und die Versorgung des RWE-Kraftwerks Neurath mit Braunkohle unterbrachen. Tessa P. soll mit einer weiteren Person ihren Arm in ein Rohr gesteckt haben, das in ein Fass einbetoniert war und so das Gleis blockierte.
Damit hob die zweite Instanz das Urteil des Amtsgerichts Grevenbroich vom 25. März 2024 auf. Die Einzelrichterin in Grevenbroich hatte das Strafmaß auf neun Monate Haft ohne Bewährung festgesetzt – ohne Bewährung, weil die Angeklagte die Tat weder zugegeben noch bereut habe. Das Urteil in der Berufung sieht dagegen eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 50 Euro vor – die Staatsanwältin hatte einen Tagessatz von 90 Euro gefordert. Verurteilt wurde sie erneut nach § 316b StGB „Störung öffentlicher Betriebe“. In diesem Falle ist die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern, insbesondere mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft, gemeint. Bevor sich das Gericht zur Beratung zurückzog, erhielt die Angeklagte das letzte Wort. Dabei erklärte sie, es lohne sich, weiterzukämpfen für eine klimafreundliche und hierarchiefreie Gesellschaft – auch wenn RWE weitermache wie bisher. RWE solle sich nicht in Sicherheit wähnen, wenn der Konzern versuche, Aktivisten einzuschüchtern.
Die Beweisanträge, die am letzten Prozesstag von der Angeklagten vorgebracht wurden, lehnte das Gericht ab: Das vom Grundgesetz geschützte Versammlungsrecht sei wichtiger als die „vom Kapitalismus getriebene Kohleverstromung am Kraftwerk Neurath“. Die Aktivisten wären friedlich und unbewaffnet auf die Gleise gekommen, der Gleiskörper war nicht durch Zäune versperrt. Nur das Anketten habe zu mehr Aufmerksamkeit und damit zu mehr Berichterstattung geführt. Die Störung des Betriebes sei ein gerechtfertigter Notstand, weil die Politik die Klimaziele verschleppe. Die Polizei hätte vor Ort den Vorfall am Gleis als Versammlung bewertet, diese aber bis zum Schluss nicht aufgelöst.
In ihrem Plädoyer rechnete die Verteidigerin mit der Erstinstanz ab. Das Verfahren vor dem Amtsgericht Grevenbroich strotze vor Verfahrensfehlern. Die Richterin habe ein Statement gegen die Klimaaktivisten setzen wollen. Eine Strafe von neun Monaten Gefängnis sei im Vergleich mit anderen Fällen völlig „untypisch“ gewesen.