Die Stadt ist nun verpflichtet, nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechende Erschließungsbeiträge zu erheben. Besitzer aller Grundstücke, die von diesen Anlagen erschlossen werden, unterliegen der Beitragspflicht.
Der Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb kann nur sagen, dass im Laufe dieses Jahres ein Bescheid über die Beiträge verschickt werden. Es kann allerdings noch kein genauer Zeitpunkt genannt werden, wann das sein wird und wie hoch die Beiträge ausfallen.
Folgende Straßen sind betroffen: