Bewaffnet Tankstellen überfallen

Vor Gericht müssen sich derzeit vier junge Männer verantworten. Ihnen wird unter anderem Raub zur Last gelegt.

Mönchengladbach. Besonders schwere räuberische Erpressung wirft die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vier jungen Männern aus Mönchengladbach und Jüchen vor, zweien von ihnen zudem besonders schweren Raub. Es geht um zwei Tankstellenüberfälle in Jüchen und Erkelenz.

In Jüchen soll das Quartett am 19. November 2011 gemeinsam mit dem Bruder eines der Angeklagten mit Sturmhauben maskiert und mit einem Messer bewaffnet 200 Euro erbeutet haben, die die eingeschüchterte Tankstellen-Angestellte aus einem hinteren Raum holen musste.

Einer der Angeklagten und sein Bruder sollen nach Absprache die Sturmhauben besorgt haben, mit denen sich die fünf jungen Männer maskierten. Während einer der jetzt Angeklagten mit einem Messer bewaffnet an der Tür stehengeblieben sein soll, soll der Bruder, angeblich ebenfalls mit Messer, auf die Kassiererin zugelaufen sein.

Das Vorhaben, Geld aus der Kasse zu nehmen, ist laut Anklage an der Sicherung des Kassensystems gescheitert. Aus Angst soll die Angestellte dann das Geld aus dem hinteren Raum angeboten haben.

In Erkelenz sollen zwei der Angeklagten sowie der schon zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilte Bruder des einen am 28. Dezember 2011 erneut zugeschlagen haben. Diesmal sollen sie nicht nur ein Messer, sondern auch eine ungeladene Gaspistole dabei gehabt haben.

Außerdem soll ein vierter Mann, den die Ermittler bislang nicht gefunden haben, als Fahrer fungiert haben. Einer der Angeklagten soll den Kassierer mit der Gaspistole bedroht, der Bruder des anderen die Forderungen nach Geld durch Stichbewegungen in Richtung des verschreckten Mannes unterstrichen haben.

Beim Prozessauftakt haben alle vier im Wesentlichen die Vorwürfe eingeräumt. Die zuerst betroffene Angestellte hat ein Schmerzensgeld von insgesamt 1500 Euro gefordert. Das wollen die Vier gemeinsam bezahlen. Außerdem hat der 23-Jährige, der als Planer des Überfalls in Erkelenz gilt, dem Opfer dieser Tat bereits im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs einen Betrag von 750 Euro angeboten. Heute sollen die Urteile fallen.