Die Stadt wehrt sich gegen das Lotto-Urteil

Das Thema bleibt weiterhin brisant.

Mönchengladbach. Im Fall der von der Stadt unter Berufung auf das staatliche Wettmonopol geschlossenen Wettbüros droht ein langwieriger Rechtsstreit.

In seinem jüngsten Urteil hatte das Oberverwaltungsgericht die Schließungen für rechtswidrig erklärt und damit den Weg für Schadenersatzklagen gegen die Stadt frei gemacht. Auslöser für das Urteil war die Betreiberin eines Gladbacher Büros für Sportwetten, das 2006 vom Ordnungsamt geschlossen worden war.

Das will die Stadt so nicht hinnehmen. „Wir werden eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil einlegen“, sagt Stadtsprecher Dirk Rütten. „Da wird nachträglich eine Rechtsauffassung geändert.“

Tatsächlich könnten die Urteile unterschiedlicher kaum sein. Während das Gericht 2006 der Meinung war, ein staatliches Wettmonopol verstoße nicht gegen EU-Recht, kam es Ende September zu dem Schluss, das staatliche Monopol sei nicht mit europäischem Recht vereinbar. Konkret geht es um das EU-weite Niederlassungs- und Dienstleisungsrecht. Darüber hinaus sei der vorgebliche Grund des staatlichen Monopols — Schutz vor Glücksspielsucht — mit Blick auf die Werbung für staatliche Angebote wie Lotto nicht haltbar.

Wie es nun in Gladbach weitergeht, sei nicht klar. 15 ähnliche Verfahren laufen noch. „Da muss man abwarten“, so Rütten. Fest steht: Noch zwei weitere Wettanbieter wollen klagen. In der Stadt werde das Urteil geprüft. „Man wird sehen, was in der Urteilsbegründung steht“, sagt Rütten. tsn