Drei Kokainhändler müssen ins Gefängnis
Das Trio wollte einem verdeckten Ermittler mehr als ein Kilogramm Drogen verkaufen.
Mönchengladbach. Nach einem tagelangen Prozess verurteilte die Erste Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts gestern zwei Venloer, 45 und 50 Jahre alt, wegen vierfachen Drogenhandels und Anstiftung zur Einfuhr von Rauschgift in drei Fällen zu drei Jahren und fünf Monaten Haft sowie zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe. Der dritte Tatbeteiligte, ein 55-jähriger Mönchengladbacher, kam mit zwei Jahren und sechs Monaten Haft und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt davon.
Doch zu Prozessbeginn hatte eine Verteidigerin in ihrem Antrag gefordert, das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen. Dabei bezog sich die Anwältin auf die Tatsache, dass die Angeklagten bei ihren Drogengeschäften an einen verdeckten Ermittler, also an einen V-Mann, geraten waren. Nach einem Scheinkauf habe der V-Mann die Angeklagten veranlasst, mit Amphetamin- und Kokainmengen im Kilobereich zu handeln. Doch das Gericht stellte das Verfahren nicht ein. Schließlich habe der V-Mann einem Zeugen einen Zettel mit genauen Einkaufspreisen für verschieden Drogen übergeben.
Zwischen August 2014 und Januar 2015 sollen die beiden Venloer monatlich jeweils ein Kilogramm Amphetamin an den Mönchengladbacher verkauft haben. In Venlo wurde das Rauschgift übergeben. Bezahlt wurde in Mönchengladbach. Im März plante das Angeklagtentrio, den verdeckten Ermittler mit 700 Gramm Kokain und einem Kilogramm Amphetamin zu beliefern.
Die Angeklagten beauftragten einen Kurier und machten sich damit der Anstiftung zur Einfuhr schuldig.
Für das Angeklagten-Trio endete das Verfahren jetzt mit der Urteilsverkündung.