Durch FDP: Große Mehrheit für die Abwahl von Wurff
Mönchengladbach. Die FDP spricht sich nach CDU und SPD ebenfalls dafür aus, den Technischen Beigeordneten Andreas Wurff (62) abzuberufen. Damit haben die drei Fraktionen eine komfortable Mehrheit: Da zwei Drittel der Abberufung zustimmen müssen, braucht die Ratsmehrheit aus CDU und SPD mindestens 46 Stimmen.
Die Große Koalition stellt 49 Ratsmitglieder, dazu kommt die Stimme von OB Hans Wilhelm Reiners (CDU). Mit den drei FDP-Politikern würde die Mehrheit auf sieben Stimmen anwachsen. Bei einer Sondersitzung am Montag, 16. März, 17 Uhr, entscheidet der Rat, ob Wurff abberufen wird.
„Wir hatten schon zu Zeiten des Ampel-Bündnisses unsere Schwierigkeiten mit Herrn Wurff. Wir sind zwar jetzt nicht mehr in der Mehrheit, tragen aber für die Stadt Verantwortung“, sagt die liberale Fraktionsgeschäftsführerin Nicole Finger zur Entscheidung der FDP, die mit 15 Ja-Stimmen bei vier Enthaltungen sehr eindeutig ausfiel. Bei den Mehrheitsfraktionen CDU und SPD war die Abberufung des Beigeordneten bei den Fraktionszusammenkünften am Montag gar kein Thema mehr. Man sei sehr zuversichtlich, die notwendigen Mehrheiten zu bekommen, teilten Christ- und Sozialdemokraten mit.
In Mönchengladbach hat es noch nie die Abwahl eines Beigeordneten gegeben. Die Grünen, die in der früheren Ampel-Mehrheit aus SPD, Grünen und FDP, das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Stelle des Technischen Beigeordneten hatten, drängen auf eine geheime Wahl.
Noch immer ist nicht klar, wie viele Ratsmitglieder sie beantragen müssen: Die Grünen gehen davon aus, dass es reicht, wenn sich nur ein Ratsmitglied für eine geheime Wahl ausspricht. Die Verwaltung ist jedoch der Ansicht, es handelt sich nicht um eine Wahl, sondern um eine Abstimmung. Und da muss ein Fünftel des Rates für eine geheime Abstimmung sein — das wären 14 Ratsmitglieder. „Wir haben Herrn Wurff damals in einer offenen Abstimmung gewählt. Dann kann seine Abberufung ebenfalls offen und transparent sein“, sagt Finger. Die Verwaltung prüft momentan die Wahlmodalitäten noch.
Sollte Wurff abberufen werden, gilt dies sofort. Bereits am nächsten Tag ist er nicht mehr im Dienst. Für den Monat der Abwahl und weitere drei Monate erhält er noch die Grundvergütung als Beigeordneter (7500 Euro), danach bis zum Ablauf der Wahlperiode 2018 bekommt Wurff fast 72 Prozent seines Gehalts weiter.