Einbrecher erhält Bewährungsstrafe

21-jähriger Albaner gestand Tat in Gladbach.

In Handschellen führten die Wachtmeister gestern den Angeklagten in den Gerichtssaal. Als die Prozessbeteiligten vor dem Amtsgericht noch auf den Dolmetscher warteten, wurde der 21-jährige Albaner auf Bitten des Verteidigers schließlich von den Handschellen befreit.

Was den jungen Mann vom Balkan auf die Anklagebank gebracht hat, machte der Staatsanwalt mit der Verlesung der Anklage klar. Am Abend des 8. März soll der 21-Jährige zusammen mit einem unbekannten Mittäter in ein Einfamilienhaus in Mönchengladbach eingedrungen sein und nach dem Durchsuchen der Räume Schmuck gestohlen haben. Am Ende erhielt der Mann eine Bewährungsstrafe.

Bereitwillig ließ der Angeklagte von dem inzwischen eingetroffenen Dolmetscher übersetzen, dass er normalerweise im albanischen Tirana zu Hause sei, zurzeit aber in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Willich untergebracht ist. Das war aber alles, was er zu seiner Person berichten wollte.

Laut Anklage konnten die Eindringlinge die Terrassentür mit einer Aufbrechstange aufhebeln. Der Albaner ließ durch den Dolmetscher bestätigen: „Ja, ich habe mitgemacht“. Von dem Mittäter kenne er allerdings nur den Vornamen. Und das Fahrzeug, das damals von der Polizei sichergestellt wurde, gehöre nicht ihm, sondern dem Komplizen, so der Angeklagte. Ein dritter Mittäter, den Nachbarn damals beobachtet haben wollen, sei ihm unbekannt, so die Aussage des Angeklagten bei der Polizei.

Der Staatsanwalt forderte für den jungen Mann eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Die Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden, weil der Angeklagte in der Bundesrepublik zuvor noch nie aufgefallen sei. Diesem Antrag schloss sich das Gericht an und verurteilte den 21-Jährigen wegen besonders schweren Diebstahls. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der junge Mann reagierte sichtlich erleichtert.