Fall David: Vier Jahre Haft?

Mönchengladbach. Vier Jahre Jugendstrafe hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor dem Landgericht für Ahmed D. gefordert. Dem 21-Jährigen wird gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen.

D. soll zusammen mit seinem Vater (50) am 22. Mai 2011 drei Kunden des von der Familie betriebenen Altstadt-Kiosks zusammengeschlagen haben. Einer der Jugendlichen, der Farbige David M., starb an den Folgen der Verletzungen. Kurz nach dem Vorfall soll es eine weitere Schlägerei gegeben haben, in die Ahmed D. verwickelt war.

Zuvor soll die Mutter, die sich wegen Anstiftung zur Körperverletzung und falscher Verdächtigung verantworten muss, die alkoholisierten Kunden des Ladens verwiesen haben. Die 48-Jährige habe gesagt, sie sei von den Kunden geschlagen worden. Daraufhin sollen Vater und Sohn auf die Drei losgegangen sein.

Für die Mutter forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 40 Euro, für den Vater wegen gefährlicher Körperverletzung neun Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung und eine Geldstrafe von 8 000 Euro. Weiter geht es am 17. Juli. jn