Familienrecht: Tragödie um Zehnjährige

Seit vier Jahren kämpft ein Ehepaar um das Sorgerecht – vergeblich.

Mönchengladbach. Verbale Angriffe, massive Drohungen, falsche Behauptungen: Eine Gladbacher Familie hat dem Mediziner Dr. Dr. Dr. Hans-Dieter Zoch vorgeworfen, falsche Gutachten erstellt zu haben. Das darf sie nun nicht mehr.

Zoch hatte gegen das Ehepaar auf Unterlassung geklagt - und gestern vor dem Amtsgericht Mönchengladbach einen Vergleich erwirkt. Bei Verstößen droht der Familie ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.

Hintergrund des Gerichtsprozesses ist eine Familientragödie um Stefanie (Name von der Redaktion geändert), die Tochter des Ehepaares. Die heute Zehnjährige war im Juli 2003 bei einer Schuluntersuchung aufgefallen. Dabei sollen Verhaltensweisen festgestellt worden sein, die auf sexuellen Missbrauch deuten. Mitarbeiter des Jugendamtes sollen daraufhin auf "schwierige häusliche Situationen" gestoßen sein, wie es aus Behördenkreisen heißt.

Zwischenzeitlich soll die Mutter mit Stefanie ins Frauenhaus geflohen sein - zog schließlich aber wieder bei ihrem Mann ein.

Daraufhin reagierte das Jugendamt sofort und nahm Stefanie im März 2004 in Obhut. Im darauf folgenden Monat entzog das Amtsgericht den Eltern das Sorge- sowie das Aufenthaltsbestimmungrecht für Stefanie.

Daraufhin starteten die Eltern im Internet Kampagnen mit schweren Vorwürfen gegen das Jugendamt. Sie schrieben auch Bundestags- und Landtagsabgeordnete an, um sie um Unterstützung zu bitten. Ihnen sei ihre Tochter zu Unrecht weggenommen worden, heißt es in darin. Zudem erheben die Eltern schwere Vorwürfe gegen das Jugendheim Schloss Dilborn in Brüggen. Hier lebt Stefanie.

Im Oktober 2005 soll Zoch, eine der Koryphäen auf dem Gebiet der Psychologischen Gutachten, als gerichtlicher Sachverständiger den Eltern "Erziehungsunfähigkeit" attestiert haben, woraufhin das Amtsgericht den Antrag der Eltern auf Wiedererteilung des Erziehungsrechts abweist.

Verstehen können die Eltern diese Entscheidung nicht. Immer schwerer werden ihre Vorwürfe gegen Jugendamt, Gerichte und den Gutachter. In Internet-Tagebüchern und einer eigenen Homepage stellen sie ihre Sicht des Falles dar.

Schließlich haben sich Stefanies Eltern an den Petitionsausschuss des Landtages gewandt. Doch der kann kein Fehlverhalten der Stadt erkennen. Im vergangenen Januar beantragten sie erneut beim Amtsgericht die Wiedererteilung des Sorgerechts - und scheitern.

Die massiven verbalen Angriffe gegen den gerichtlichen Gutachter, die dann in dem gestrigen Prozess endeten, sind das bisher letzte Kapitel in dem tragischen Fall. Der, so erfuhr die WZ, verunsichert Stefanie zutiefst.

"Wir hoffen, mit diesem Vergleich die Eltern dazu bewegen zu können, bei ihren Bemühungen das Wohl des Kindes nicht aus den Augen zu verlieren", sagte Rechtsanwalt Stefan Wimmers, der Zoch vor Gericht vertritt.